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Kindererziehungszeiten: Antrag der LINKEN abgelehnt

01.03.2013 - von Die LINKE

Zum Thema Kindererziehungszeiten haben Abgeordnete und die Fraktion der LINKEN im Deutschen Bundestag am 16.10.2012 einen Antrag gestellt, damit die Ungleichbehandlung bei der Berechnung der Kindererziehungszeiten aufhört. Der Deutsche Bundestag hat den Antrag abgelehnt. Amtliches Protokoll der 226. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 1. März 2013.

Wortlaut des Antrags:
Es ist eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Erziehenden – in der Regel der Mütter – unterschiedlicher Generationen, dass Zeiten der
Kindererziehung für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in der Rente deutlich schlechter anerkannt werden als für danach geborene Kinder. Diese muss dringend beseitigt werden.
Kindererziehung muss unabhängig von ihrem Zeit-
punkt pro Kind mit drei Entgeltpunkten, d. h. drei Jahren zum Durchschnittsentgelt der Versicherten, in der Rente anerkannt werden.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem auch für die Erziehung von vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rente zuerkannt werden.


Begründung
Um die negativen Auswirkungen von Lücken in der Erwerbsbiografie auf die Rente, die vor allem Frauen durch Kindererziehung entstehen, abzumildern, wurden mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG),
vom 11. Juli 1985 Kindererziehungszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt und damit erstmals Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit anerkannt. Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 erfolgte deren Ausweitung von
einem auf drei Jahre, allerdings nur für Rentenneuzugänge. Mit dem Rentenreformgesetz 1999 wurde eine Erhöhung der Bewertung vorgenommen. Wer vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder erzogen hat, erhält dadurch in der Rente pro Kind einen Entgeltpunkt, d. h. ein Jahr zum Durchschnittsverdienst der Versicherten, als Anwartschaft gutgeschrieben. Das sind derzeit im Westen
28,07 Euro, im Osten 24,92 Euro. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es dagegen jeweils drei Entgeltpunkte, was ein Rentenplus von 84,21 Euro bzw. 74,76 Euro bedeutet. Damit bekommt gerade die ältere Generation von Frauen,die vor allem im Westen des Landes noch kaum über die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfügte und deshalb wegen der Erziehung von Kindern ihre Berufstätigkeit in der Mehrheit für mehrere Jahre unterbrechen musste, diese Kindererziehungszeit in der Rente deutlich schlechter
anerkannt als die jüngere Generation.

Sachlich ist diese Ungleichbehandlung durch nichts zu rechtfertigen. Die Entscheidung dafür folgte seinerzeit in erster Linie einer fiskalischen Logik. Diese darf jedoch nicht verhindern, dass bei den Kindererziehungszeiten endlich eine Gleichstellung vorgenommen wird. Damit nicht neue Ungerechtigkeiten zwischen Kindererziehenden geschaffen werden,
muss eine solche Gleichstellung auch für den Rentenbestand und zwischen Ost und West erfolgen. Um Lücken in den Rentenbiografien zu schließen, ist außerdem zu prüfen, wie Zeiten der ehrenamtlichen Pflege Angehöriger und der Ausbildung im Rahmen von Fachschulzeiten, berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie Schul- und Hochschulzeiten in der Rente besser berücksichtigt werden können.


Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 17/ 10994
17. Wahlperiode
16. 10. 2012

Link: Kindererziehungszeiten: Wann passiert etwas
Quelle: Drucksache 17/ 10994 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode