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Taschengeld von HeimbewohnerInnen wird gekürzt

15.11.2004 - von A. Langenbeck

Bislang beziehen die Menschen im Land Hessen maximal 133,65 € monatlich, d. h Ausgaben, die nicht im Pflegesatz enthalten sind, müssen von diesem Betrag entrichtet werden. Als Beispiele werden genannt: Friseurbesuch, Fußpflege, Kosmetika, Telefongebühren, Reparaturen an Kleidung oder deren chemische Reinigung.
Im Land Hessen setzt sich das Taschengeld aus einem Grundbarbetrag i. H. v. 89,10 € und einem
von der Bedürftigkeit abhängigen Zusatzbarbetrag von 44,55 € zusammen.
Die Neuregelung mit dem Titel „Gesetz zur Einordnung in das Sozialgesetzbuch“ legt fest, dass SeniorInnen, die 2005 in ein Heim übersiedeln und Sozialhilfebezieher sind, auf diesen Zusatzbarbetrag verzichten müssen.
Die heutigen Bezieher dieses Zusatzgeldes – das wird als ein Teilerfolg gesehen –sollen noch eine sog. Bestandsgarantie erhalten. So beschloss es inzwischen der Bundesausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung.

Rolf Stöckel, SPD-Mitglied des Ausschusses, begründet die Streichung auf seiner Internetseite damit, dass mit der Einführung der Pflegeversicherung und der damit verbundenen Entlastung der betroffenen SeniorInnen die Notwendigkeit entfallen sei. Mit dem Zuschlag würde ja kein „echter sozialhilferechtlicher Bedarf“ gedeckt, kleinere persönliche Aufwendungen könnten auch durch den Grundbetrag abgedeckt werden. Außerdem würden ja Sozialhilfeempfänger, die nicht in Heimen leben, keinen Zusatzbetrag erhalten.
Nun sind die Heimbewohner nicht von den Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen befreit. Bis maximal 71 € jährlich haben die Menschen zuzuzahlen. Sie müssen auch erstmal in Vorleistung treten, wenn es über jenen Betrag hinausgeht. Viel Bürokratie ist vonnöten, um die vorgeleisteten Beträge wieder zurückerstattet zu bekommen.

Nun wollen auf Betreiben des Sozialdezernates Frankfurt-M zwei Stiftungen die nach wie vor bestehenden Nöte lindern. Das Katharinen-Weißfrauenstsift unterstützt die betroffenen Frauen mtl. mit jeweils 30 €, zweimal jährlich sogar mit 50 €. Die Männer werden jährlich mit 50 € unterstützt.
Geplant ist auch, dass sie Geld aufgrund des entfallenen Zusatzbarbetrages erhalten.

Quelle: FR 14.10.04

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