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Gothaer: Altersgrenzen bei Unfallversicherung

21.01.2004 - von D. Pawlowski-Hegermann

Mit Vollendung des 65. Lebensjahres darf die vereinbarte Vertragsdauer bei der Unfallversicherung der Gothaer nicht über das vollendete 70. Lebensjahr hinausgehen. Eine vereinbarte Invaliditätssumme wird im Schadenfall nur als monatliche Rente gezahlt. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres werden Neuverträge, Einschlüsse und Erhöhungen nur bei jährlicher Vertragslaufzeit und nur zu einem um rund 33% höheren Beitrag angeboten. Voraussetzung dafür ist, dass die zu versichernde Person körperlich rüstig und beweglich ist. Im Schadenfall ist zum einen der Versicherer und zum anderen auch der Versicherte berechtigt, nach erfolgter Leistung innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel 1 Monat) den Vertrag zu kündigen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=55
Quelle: Post an das Büro gegen Altersdiskriminierung

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