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Mieteinnahmen führen evtl. zu Krankenkassenbeitrag

Berlin, Foto: H.S.

06.11.2013

Seit 20 Jahren bin ich Kleinstunternehmer und jetzt 60 Jahre. Da ich vermutlich bald nicht mehr arbeiten kann, mache ich mir Sorgen um meine Alterssicherung. Ich habe nie viel verdient und werde nur ca. 380 Euro Rente bekommen. Da ich sehr sparsam lebe, konnte ich mir als zusätzliche Alterssicherung ein Haus kaufen, was ich vermiete.

Jetzt habe ich festgestellt, dass ich auch für die Mieteinnahme Krankenkassenbeiträge bezahlen soll, obwohl die Kaltmiete an sich ja kein Gewinn ist, weil von dieser noch die Hausreparaturen, Erhaltungsaufwendungen, Rücklagen, Versicherungen und Bankzinszahlungen abgezogen werden müssen.

Das interessiert die Krankenkasse aber nicht.
Ich fühle mich daher gegenüber Rentnern, die aus einem Arbeitnehmerstatus in Rente gehen, und die gleiche zusätzliche Altersvorsorge gewählt haben, und deren Mieteinnahmen nicht krankenkassenbeitragspflichtig sind, diskriminiert.

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Bei Rentnern wird unterschieden zwischen pflichtversicherten Rentnern und freiwillig versicherten Rentnern. Also: Bei Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften unterscheiden die Kassen zwischen freiwillig und pflichtversicherten Rentnern.
Pflichtversicherte Rentner bezahlen den halben Krankenkassenbeitrag auf ihre gesetzliche Rente. Die andere Hälfte übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlen pflichtversicherte RentnerInnen selbst. Für Auszahlungen aus Betrieblicher Altersvorsorge (z.B. Einmalauszahlungen aus Direktversicherungen) zahlen sie den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte Rentner zahlen auf alle ihre Einkünfte (dazu gehören Kapitalerträge / Zinsen, Betriebliche Altersvorsorge, Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz usw.) den vollen Beitragssatz.

Keine Beiträge auf andere Einkünfte zahlen Arbeitnehmer, die freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, weil ihr Gehalt über der für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags wichtigen Grenze von 3712,50 Euro liegt.
Keine Beiträge zahlen Pflichtversicherte Arbeitnehmer, die weniger als 4.125 Euro brutto pro Monat verdienen.

Ein eventuelles Schlupfloch findet sich beim Feststellen des Status, den ein Krankenkassenmitglied hat. Freiwillige oder gesetztliche Mitgliedschaft können sich unter bestimmten Umständen im Rentenalter ändern. Lesen Sie dazu den Artikel von Martin Gerth in der Wirtschaftswoche vom 21.1.2011: Wer privat vorsorgt, wird bestraft: Wie die Kassen auf Betriebsrenten, Mieterlöse und Kapitaleinkünfte zugreifen, wen das trifft, wie Versicherte sich schützen können."
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Link: Menschenverachtende Behandlung von älterem Patienten in Ingolstadt
Quelle: Mail an die Redaktion

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