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Altersdiskriminierung: Landtagsabgeordneter geht zum EGMR

Lissabon, 2013 Foto: H.S.

26.03.2014

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD), mit 75 der älteste Landtagsabgeordnete in der Republik, versucht, mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die im bayerischen Kommunalwahlrecht enthaltene Altersgrenze zu Fall zu bringen. Kandidatinnen oder Kandidaten für das Amt von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten dürfen am Wahltag nicht älter als 65 Jahre sein.

Vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und auch vom Bundesverfassungsgericht war seine Beschwerde zuvor abgelehnt worden.

Gantzer begründet seine Beschwerde u.a. damit, dass es für
Landtags- und Bundestagsabgeordnete, Minister, Ministerpräsidenten und Bundeskanzler keine derartige Altersgrenze gibt. Gleiche Sachverhalte werden also ungleich behandelt. Gantzer: „Altersgrenzen sind diskriminierend. Jeder soll so lange arbeiten dürfen, wie er will und kann.“
(Vom Büro gegen Altersdiskriminierung seit 1999 gefordert!)

Die bisher mit diesen Klagen befassten Gerichte haben die Altersgrenze stets mit "sinkender Leistungsfähigkeit" begründet, eine Eigenschaft, von der andere politische Funktionsträger, etwa Schäuble oder Gauck, beide über 70, anscheinend nicht betroffen sind. Der Anwalt Gantzers, Michael Bihler, sieht im Argument der sinkenden Leistungsfähigkeit eine unzulässige „Prognose über die gesundheitliche Entwicklung des Kandidaten“.

Link: Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze von Landräten + 1. Bürgermeistern in Bayern abgelehnt…