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Härtefallregelung wegen 58er Regelung?

27.08.2004 - von Hanne Schweitzer

Rund 400.00 ältere Arbeitslose haben die sogenannte 58er Regelung in Anspruch genommen. Das bedeutet: Sie haben sich verpflichtet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen und erhalten dafür weiterhin Arbeitslosengeld bzw. –hilfe und brauchen dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung stehen, sie fallen also aus der Arbeitslosenstatistik heraus.

Durch das Arbeitslosengeld II können den Betroffenen erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Dazu sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am 26.8.04 in Berlin: Es sei Aufgabe der früheren Arbeitgeber, die finanziellen Verluste auszugleichen, die Arbeitslosen entstehen, deren Nettoverdienst im Rahmen von Sozialplänen um bestimmte Prozentsätze des letzten Nettoverdienstes aufgestockt werden.

Eine geplante Härtefallregelung werde aber nur für Langzeitarbeitslose gelten, deren früherer Arbeitgeber nicht mehr existiere, z.B. weil er Konkurs angemeldet habe. Ausserdem könne die Regelung widerrufen werden, und die 58er Arbeitslosen könnten in die Vermittlung des Arbeitsamtes zurückkehren. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hielt dagegen: Die Betroffenen hätten sich aufgrund der 58er-Regelung darauf verlassen, bis zum Renteneintritt Leistungen zu erhalten, mit denen sie ihren Lebensstandard halten könnten.

Quelle: FAZ, 27.8.04

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