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Bundeswehr sucht Verwundetendarsteller bis 60 Jahre

Köln, 2013 Foto: H.S.

18.06.2014 - von U.S.

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München FM 2.3 veröffentlichte eine Öffentliche Ausschreibung. Inhalt: Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages über die Gestellung von Rollenspielern (Verwundetendarsteller, weiblich/männlich bis zum Alter von 60 Jahren) vom 1.8.2014 bis 31.07.2015 mit der Option auf eine einjährige Verlängerung im Zuständigkeitsbereich der Sanitätsakademie der Bundeswehr (Fix Standorte München und Feldafing / ggf. weitere Veranstaltungsorte (!)
...
3.
Erster Abruf aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit drei Darstellern (~ 40 Std.) ist für den 6. und 7.08.2014 vorgesehen.
4.
Für diesen Arbeitsbereich gilt der Tarifvertrag, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem
Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. abgeschlossen wurde (ETV BAP/BZA) vom 21.07.2003 gültig ab 01.01.2014).

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Dazu muss man wissen:
Für Soldatinnen und Soldaten gibt es ein eigenes Gleichbehandlungsgesetz. Der Diskriminierungsgrund "Alter" ist darin NICHT enthalten. Im Gesetz heißt es dazu in § 6 Persönlicher Anwendungsbereich: "Dieses Gesetz dient zum Schutz von 1. Soldatinnen und Soldaten, 2. Personen, die zu einer Einberufung zum Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes heranstehen (!) oder die sich um die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses auf Grund freiwilliger Verpflichtung bewerben. Von VERWUNDETENDARSTELLERN ist im Gesetzestext also nicht die Rede.
Merkwürdig auch, dass die Bundeswehr ihre VERWUNDETENDARSTELLER über Zeitarbeitsunternehmen anwirbt, statt über die Jobcenter zu gehen. Und warum ist in der Ausschreibung der Bundeswehr angekreuzt, dass der niedrigste Preis für den Zuschlag eine Rolle spielt?

Link: Strikte Vorgaben in Bezug auf Jahrgang der Kandidaten…
Quelle: Mail an die Redaktion

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