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Stuttgart: Klage gegen nicht erfolgte Rentenerhöhung 2010

10.12.2014

Nichterhöhung der Rente im Jahr 2010. Bernhard Eicher klagte gegen die Nichterhöhung seiner Rente. Die Klage bezieht sich
1.
auf die Verletzung des Gleichheitssatzes Art. 3 des GG, dass Pensionäre 2010 eine angemessene Erhöhung ihrer Bezüge um durchschnittlich 1,2 Prozent erhalten haben, Rentner dagegen eine Nullrunde hinnehmen mussten.
2.
auf die Verletzung des Gleichheitssatzes Art. 3 des GG, dass bei der Altersversorgung Bevölkerungsgruppen in verschiedene Altersversorgungssysteme mit solidarisch und unsolidarisch Versicherten aufgeteilt werden und hierbei Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht werden.
3.
auf die Verletzung des Gleichheitssatzes Art. 3 des GG, dass durch die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung die solidarisch Versicherten einseitig durch eine verdeckte Besteuerung belastet werden, zu Gunsten der unsolidarisch Versicherten.


Die öffentliche Verhandlung der Klage vor dem Landessozialgericht Stuttgart findet statt, am
10.12.2014 um 9.00 Uhr
70190 Stuttgart
Hauffstraße 5
4. Stock, Saal 404


Obwohl rechtlich die Klage eine Einzelklage darstellt, betrifft sie uns inhaltlich alle, denn es sind alle Renten 2010 nicht erhöht worden. Weil uns juristisch eine Sammelklage verwehrt wird, können nur Einzelpersonen klagen. Wer in der Klage auch seine Interessen vertreten sieht, sollte, soweit dies möglich ist, an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen und damit bekunden, dass die Klageinhalte auf eine breite Zustimmung der Rentenversicherten trifft.

Sie können diese Information gerne auch in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis weiter geben.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Heinritz
Vorsitzender Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.