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Direktversicherung: Bin auch betroffen

25.02.2015 - von E.H.

Meine zu 100 Prozent selbst finanzierte Direktversicherung, die ich 1999 abgeschlossen habe, wurde mir im November 2014 ausgezahlt. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch voll berufstätig; meinen wohlverdienten Ruhestand habe ich am 01.12.2014 angetreten, nach 47 Arbeitsjahren.

Gegen das prompte Schreiben meiner Krankenkasse (BKK) mit Zahlungsaufforderung zu KV- und PV-Beiträgen auf meine Direktversicherung habe ich Einspruch eingelegt, weil u.a. die Angabe der gesetzlichen Grundlage fehlte und wie bereits erwähnt, die Beiträge zur Versicherung von mir selbst bezahlt wurden. Im weiteren Schriftwechsel gab mir die Krankenkasse zu verstehen, dass der Versicherer der Direktversicherung zu beurteilen hat, wer KV- und PV-Beiträge zu zahlen hat. Daraufhin habe ich mich an den Versicherer gewandt, der wiederum die Krankenkasse als bestimmende Stelle benennt. Offensichtlich ist hier eine klare Regelung von Nöten.

Meine Schreiben an den BKK Dachverband und an den GKV Spitzenverband sind einfach ignoriert worden.

Genauso wie viele Betroffene vertrete auch ich die Meinung, dass nur noch der Europäische Gerichtshof eine Klärung herbeiführen kann.

Link: Direktversicherung: Fühle mich machtlos. Und bin wütend.
Quelle: Mail an die Redaktion