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Absage: Alter als Grund wird nicht genannt

06.03.2015 - von W. + K + .H.S.

Ich bewarb mich beim Verein "Fördern und Wohnen", um eine Beschäftigung als Lehrer im Bereich "Deutsch als Fremdsprache". Zu meiner Vita legte ich u.a. auch zwei einschlägige Staatsexamina als Volks- und Realschullehrer vor, ergänzt um ein zusätzliches Staatsexamen für "Deutsch als Fremdsprache". Darufhin passierte Folgendes:

Sehr geehrter Herr K.
ich danke für Ihr Angebot und übersende Ihnen dazu meinen Lebenslauf mit diversen Zeugnissen. Daraus ersehen Sie, dass ich in allen Fällen mit Erfolg längere als auch kürzere Berufstätigkeiten im pädagogischen - sowie im EDV- Bereich (Informatiker, Programmiertätigkeit etc.) hatte und mich jeweils in Zeiten der Arbeitslosigkeit kontinuierlich und stets mit erfolgreichem Abschluss fortgebildet hatte.
Mein Erstberuf ist Volks- und Realschullehrer mit Zusatzausbildung "Deutsch als Fremdsprache", examinierte Unterrichtsfächer: Sport, Deutsch.
Im Lehrerberuf habe ich einige Jahre im Rahmen von Krankheitsvertretungsstellen und ABM-Maßnahmen gearbeitet. Eine Tätigkeit im Bereich "Deutsch als Fremdsprache" finde ich sehr interessant.
Privat bin ich lange Zeit als Bandmusiker musikalisch aktiv gewesen (Gitarre, Bass, Percussion usw.), und im Rahmen von Musikunterricht habe ich einige Praxis-Erfahrung. Seit ca. drei Jahren lerne ich in einem Norderstedter Sportverein Karate. Bei Interesse bzw. zur Vereinbarung eines Bewerbungsgesprächs können Sie
mich kurzfristig telefonisch oder per Email erreichen.(Ausnahme : 6.3.15 - 20.3.15)
Mit freundlichem Gruß W.

Die zuständige Personalsachbearbeitungsperson K.,
übersandte mir daraufhin ein nichtssagendes Absageschreiben, das mich am 16.02.2015 zu einer Detailnachfrage nach der Angabe von expliziten Gründen veranlasste:


Sehr geehrter Herr K.,
da ich Ihnen bezüglich meiner Bewerbung für eine Tätigkeit als Deutschlehrer u.a. eine pädagogische Qualifikation als Deutschlehrer inclusive abgeschlossenem Zusatzstudium "Deutsch als Fremdsprache" sowie diesbezügliche Berufserfahrung nachgewiesen habe, möchte ich Sie bitten, mir exakt detailliert und vollständig zu benennen, welche "gewünschten Anforderungen" hiermit nicht erfüllt seien.
Mit freundlichem Gruß W.

Die lapidare "Antwort" des K., die exakt dem Text des erwähnten Absageschreibens entspricht:

Sehr geehrter Herr W.,
wir danken Ihnen für Ihr gezeigtes Interesse an unserem Unternehmen. Wie bereits im Schreiben vom 16.02.2015 erwähnt, passt Ihr Qualifikationsprofil nicht auf unser gewünschtes Anforderungsprofil. Bitte sehen Sie darin allerdings keinen Zweifel an Ihren erworbenen Kenntnissen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen K.

Ich ließ nicht locker und mailte am 21.2.2015:

Sehr geehrter Herr K.,
ich habe Sie nicht danach gefragt, was ohnehin schon in dem Absageschreiben steht, sondern erfragt war - ich zitiere - "... mir exakt detailliert und vollständig zu benennen, WELCHE "gewünschten Anforderungen" hiermit nicht erfüllt seien. Es wäre folglich logisch, angemessen und wünschenswert, GENAU DARAUF auch zu ANTWORTEN.
Mit freundlichem Gruß W.

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Ergo:
Ich sehe in diesem Kommunikationsablauf einen Fall, in dem ein "Personaler" eines angeblich sozialen Aufgaben dienenden Betriebes in staatlicher Trägerschaft sich darum herumdrücken will, seine Altersdiskriminierung (ich bin Jahrgang 1962) offen zuzugeben.
W.


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Fakt:
Herr K. muss sich deshalb so herumdrücken, weil er sich dann, wenn er offen zugibt, dass Herr W. als zu alt gilt, einen Prozess an den Hals hängen könnte. Offene Altersdiskriminierung ist während des Bewerbungsverfahrens verboten. Das weiß Herr K. genau. Sobald er sagt oder schgreibt, Sie sind zu alt, kann der Klagen. Zwar nicht auf Einstellung, aber auf Entschädigung. In der Schweiz geht man ganz anders damit um. H.S.
Siehe: Link

Quelle: Mail an die Redaktion

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