Diskriminierung melden
Suchen:

Pflichtteil des Erbes verfällt nach drei Jahren

07.01.2005

Das Oberlandesgericht Koblenz (AZ.: 2W 377/04) entschied, dass ein Erbe oder eine Erbin den Pflichtteilanspruch seines/ihres Erbes innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls einfordern muss.

Diese Frist beginnt, sobald der Erbe oder die Erbin vom Erbfall weiß. Nach Ablauf der drei Jahre könne er/sie sich gegen eine Enterbung nicht mehr wehren.

Quelle: dpa 7.1.05

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Sonstiges:
15.12.2004: Männlich, 58 plus und Lust auf Schiff?
14.12.2004: +++ Adoptionen auch für ältere Paare möglich
02.12.2004: Kölner Verkehrsbetriebe weiter unfähig

Alle Artikel zum Thema Sonstiges