07.01.2005
Das Oberlandesgericht Koblenz (AZ.: 2W 377/04) entschied, dass ein Erbe oder eine Erbin den Pflichtteilanspruch seines/ihres Erbes innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls einfordern muss.
Diese Frist beginnt, sobald der Erbe oder die Erbin vom Erbfall weiß. Nach Ablauf der drei Jahre könne er/sie sich gegen eine Enterbung nicht mehr wehren.
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