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Kein Krankengeld - trotzdem voller Beitrag

05.04.2005 - von Otto W. Teufel

ich möchte Ihnen kurz einen Fall schildern, den wir als Rentner als Altersdiskriminierung empfinden.

Am 25.08.2004 hat das Bundessozialgericht in einem Urteil (B 12 KR 22/02 R) festgestellt, dass es gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, wenn für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse der allgemeine Beitragssatz zur Anwendung kommt, ohne dass diese jemals einen Anspruch auf Krankengeld geltend machen können.

Der Kläger war in diesem Fall ein Arbeitnehmer in der Ruhephase der Altersteilzeit. Laut Gesetz ist für diejenigen Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ein ermäßigter Beitragssatz anzuwenden. Dieser Sachverhalt trifft in absolut gleicher Weise auch für BezieherInnen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu.

In der Aktion demokratischer Geminschaft haben wir das Urteil zum Anlass genommen, unsere Krankenkassen aufzufordern, auch für uns umgehend den Beitragssatz auf den ermäßigten Beitragssatz zu reduzieren.

Die Antwort aller Krankenkassen lautet auf den Punkt gebracht: "Was für andere BürgerInnen rechtens ist, gilt für RentnerInnen noch lange nicht".


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