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Papstwahl und Altersgrenzen

13.04.2005 - von Angelika Langenbeck

Der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn war der Jüngste unter den Teilnehmern des Konklaves. Mit 60 Jahren galt der als sehr konservativ geltende Kardinal als zu jung, um in die engere Wahl zu kommen.

Verantwortlich für die Altersgrenze von 80 Jahren bei der Papstwahl zeichnet Papst Paul IV. 1970 legte er fest, dass alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, nicht mehr am Konklave teilnehmen dürfen.

Quelle: Frankfurter Rundschau ,18.4.05 ; FAZ, 6.4.05

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