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Direktversicherung: Versicherungswirtschaft zum Antrag der Linken - Doppelverbeitragung

Athen, Foto: H.S.

16.02.2017

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt weiterhin auf das Sozialpartnermodell in der Betriebsrente (Nahles-Rente). Dabei erhofft man sich von einem in Kürze vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten gute Argumente, die die Kritik aus dem Arbeitgeber- und Gewerkschaftslager an dem Sozialpartnermodell entkräften, wie Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken auf einer Veranstaltung zur Zukunft der bAV ausführte.

Die von der Hochschule Schmalkalden und der Freien Universität Berlin organisierte Fachtagung, an der Wissenschaftler, Altersvorsorgeexperten und Politiker teilnahmen, widmete sich Schwerpunktmäßig möglichen Reformansätzen in der betrieblichen Altersversorgung. Flecken sagte, die Bundesregierung strebe ein Gesamtkonzept an, das auch Verbesserungen bei den steuerlichen Rahmenbedingungen, der Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Hilfen für Geringverdiener vorsehen sollte.

Nahezu alle Redner kritisierten hier die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bezieher von Betriebsrenten. Flecken sagte: “Wir sind in intensiven Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).” Bislang äußere sich das BMG aber noch sehr zurückhaltend. “Das Bundesministerium der Finanzen könnte hier die Tür öffnen.”

Auch der CDU-Sozialexperte Peter Weiß sprach sich hier für eine Nachbesserung aus. Nach seinem Vorschlag sollte bei Neuverträgen bei der Entgeltumwandlung der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr einsparen, sondern weiterhin abführen. Dann müssten im Leistungsfall die Betriebsrentner nur noch den halben statt wie heute den vollen Beitragssatz zahlen. “Eine Rückabwicklung bis 2004 kriegen Sie nicht gestemmt”, sagte Weiß in der anschließenden Diskussion.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit der Problematik befasst. Dabei war deutlich geworden, dass allein in der chemischen Industrie über 400.000 Betriebsrentner, die Eigenbeiträge aus verbeitragtem Einkommen geleistet hatten, von der Doppelverbeitragung betroffen sind. Wie Flecken sprach sich Weiß für ein Gesamtkonzept zur Belebung und Stärkung der bAV aus. “Unser Ziel ist schon eine gemeinsamer Gesetzentwurf von BMAS und BMF”, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. “Wir müssen ein Paket zusammenschnüren, das auch Wirkung zeigt.

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bekräftigte Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, die kritische Haltung gegenüber der so genannten Nahles-Rente. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase drängen die Arbeitgeber auf Erleichterungen bei der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Pensionsrückstellungen. Immerhin habe die Bundesregierung jetzt über eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen eine gewisse Erleichterung im Handelsgesetzbuch (HGB) in Aussicht gestellt.

Dabei geht es um die Bestimmung des Abzinsungssatze der derzeit aus einem siebenjährigen Durchschnitt errechnet wird. Um das weitere Absinken des Zinssatzes zumindest zu verlangsamen soll der Zeitraum auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Wünschenswert wäre aber eine Zeitspanne von 15 Jahren, sagte Gunkel. “Das ist doch ein sehr zurückhaltendes Entgegenkommen.” Je niedriger der Abzinsungszins, desto höher sind die zu machenden Rückstellungen. Sinke der Zins von noch 4,53 Prozent ungebremst bis 2017 auf 2,80 Prozent, dann würden die Bilanzen mit jährlich 35 bis 40 Milliarden Euro zusätzlich belastet, rechnete Gunkel vor. Die Neuregelung soll an die bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie angehängt werden. Der Bundesrat hatte einen Zeitraum von zwölf Jahren vorgeschlagen. (brs)

Quelle: Versicherungswirtschaft-heute, 29.1.2016