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Zur hartaberfair-Sendung zum Thema Lebensversicherungen

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24.01.2018 - von Dr. A.R.

durch die Sendung „hart aber fair“ „Crash der Lebensversicherungen: Panikmache oder echte Gefahr?“ vom 22.01.2018 sehe ich mich zu einigen Klarstellungen aufgefordert. Ich versuche es jeweils auf die angesprochene Person herunter zu brechen.
Herr Abgeordneter Ralph Brinkhaus,
Sie liefern das Bild eines typischen Politikers. Sie machen den Mund auf und was kommt heraus: Wortverdrehungen, Halbwahrheiten und Lügen (und bitte nicht die Definition vergessen: Lügen = bewusst unwahre Behauptungen). Sie waren doch der Einzige in der Runde, der genau wusste, worum es bei den sog. „Direktversicherungen“ wirklich ging. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass Sie beigefügte Email, die inklusive der auch hier angefügten Anhänge 1 bis 5 an sämtliche Abgeordneten des 18. Bundestages ging und die am 14.09.2017 18:56 Uhr an Sie abgesendet wurde, niemals erhalten haben? Sie wissen doch nur zu gut, dass es bei dem Stichwort „Doppelverbeitragung durch das GMG“ um zwei unterschiedliche Sachverhalte geht:
Der erste Sachverhalt ist die Verdoppelung der KV- und PV-Beiträge für echte Betriebsrenten (§ 248 SGB V). Dieses zu begründen mit der ja bereits durchgezogenen zweifachen Besteuerung der Rentenbeträge mag verfassungsmäßig vielleicht noch durchgehen, obwohl Herr Voßkuhle ja nicht müde wird, die moralisch-ethische Dimension des Grundgesetzes zu betonen. Im einfachen Recht gibt es die Kategorie der Sittenwidrigkeit. Es wäre falsch zu behaupten, aus dem Grundgesetz sei Ethik und Forderung nach moralischem Handeln auszuklammern. Das zweite Wort des GG lautet „Würde“, an 28. Stelle steht „Menschenrechte“ und erst an 54. Stelle steht „Recht“. Eine Argumentation, die Mehrfachverbeitragung von Eigentum der Bürger sei schon deswegen verfassungskonform und sittenkonform, weil die Dämme mit der Doppeltbesteuerung der Rentenbeträge ohnehin schon gebrochen sind, ist verantwortungslos gegenüber unserer Demokratie.

Wer keine Probleme darin sieht, dass sich der Staat und öffentlich-rechtliche Organisationen mehrfach am selben Geld der Bürger bedienen, muss zumindest die Frage beantworten, warum er nicht ein vehementer Verfechter auch anderer Doppelbesteuerungen/-verbeitragungen ist; z.B. die mehrfache Vermögenssteuer auf private Vermögen (warum nicht gleich jedes Jahr aufs Neue, bis nichts mehr da ist) oder die mehrfache Erhebung der Erbschaftssteuer auf ein Erbe. Wer hier feststellt, dass das eine, „genehmigte“ (Rente, Lebensversicherungen), die Vermögen der unteren Einkommensklassen sind und das andere die Vermögen der eher oberen Einkommensklassen, der gewinnt eine besseres Verständnis davon, was Gleich und Ungleich nach dem Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetz mittlerweile bedeuten.

Der zweite Sachverhalt ist die rechtsbeugende und verfassungswidrige „Umdeutung“ von Kapitalerträgen aus Kapitallebensversicherungen in Betriebsrenten (§ 229 SGB V). Die Tatsachen sind in der Anlage 1 zusammenfassend beschrieben. In meinem Gästebucheintrag (siehe Anlage 20180122_Hart aber fair_Gästebuch.pdf) habe ich eine „schon sträflich kurze“ Zusammenfassung gewagt. Zu diesem staatlich organisierten Betrug war die gesetzliche Änderung nicht ausreichend, aber sie war die Voraussetzung für die nachfolgende Kriminalisierung der gesamten mit Beitragsrecht befassten deutschen Sozialgerichtsbarkeit und die Kriminalisierung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Und dafür trägt die Politik, d.h. Leute wie Sie, die Verantwortung. Die Politiker der etablierten politischen Parteien glauben doch nicht im Ernst, die Bestohlenen mit Sprüchen wie „es ist kein Geld für eine rückwirkende Korrektur“ vorhanden, abspeisen zu können. Es geht hier nicht um eine „Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung“ für die Politik; das Diebesgut ist inklusive Verzinsung zurück zu zahlen, basta (um mit Schröder, dem 1. Verantwortlichen für die ganze Schweinerei zu sprechen).

Sehr geehrte Kerstin Becker-Eiselen, Sven Enger, Anja Kohl, Frank Plasberg, Ulrich Schneider, Peter Schwark,
meinen Sie nicht, dass es nicht zu viel verlangt ist, wenn man sich für eine solche Sendung etwas intensiver auf das Thema vorbereitet. Ich denke nicht, dass die Ankündigung in der Sendung als „Experte“ ausreichend dafür sein kann, dass man Beliebiges von sich geben darf nach dem Motto „ein Experte weiß definitiv alles“ auch wenn er zuweilen nur „hohldreht und herum schwadroniert“.

Zugegeben, Sie hatten nicht alle die gleiche Ausgangsbasis wie Herr Brinkhaus, genauestens informiert zu sein. Aber die Tatsache, dass die meisten Geschädigten/Bestohlenen offensichtlich selbst nicht recht wissen wie ihnen geschah und weiterhin geschieht, sollte einen nicht der Mühe entheben, es als „Experte“ doch etwas besser zu wissen.

Link: SPD-Vorstand will sich einsetzen HA, HA, HA!
Quelle: Mail an die Redaktion