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Der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ausschuss des Petitionsausschusses obliegt, lehnt Beschwerde gegen Finansbank ab

19.09.2005 - von Baltes, Bundestag, Petitionsausschuss

Der Diplomverwaltungswirt und Oberamtsrat a.D. Manfred Baltes hat sich wegen des Tatbestands von Altersdiskriminierung durch die Finansbank N.V an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt.
Die Antwort lautet:

DEUTSCHER BUNDESTAG
11011 Berlin, 02. 06.2005

Petitionsschuss

Pet2-'15-08-760-031206 Fernruf(030)227-37460

Herrn
ManfredBaltes

Betrifft: Kreditwesen
Bezuq: Ihr Schreiben vom 09.03. und 09.05.2005
Anlg.: 3

Sehr geehrter Herr Baltes,

der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ausschuss des Petitionsausschusses obliegt, hat das von lhnen vorgetragene Anliegen geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme einbezogen.

Nach Prüfung aller Gesichtspunkte
kommt der Ausschussdienst nicht zu dem Ergebnis, dass lhre Petition den gewünschten Erfolg haben wird.

Diese Aufassung bezieht sich im Wesentlichen insbesondere auf die Ausführungen des Bundesministeriums für Finanzen,
auf die ich zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen
verweise und die nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden sind.

Gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von 6 Wochen Einwendungen mitteilen.
Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses' vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil lhrem Anliegen nicht entsprochen werden kann, und das Plenum des Deutschen Bundestages den Vorschlägen des Ausschusses folgt.
Im Ubrigen teile ich lhnen Folgendes mit:

Die Aufsicht des Gesetzes über das Kreditwesen hat die Aufsichtsbehörde, für Kreditinstitute. Demgemäß hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht die Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten
Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte im Kreditwesen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen
können.

Daraus ergibt sich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht mehr einzeln sondern nur dann tätig werden kann, wenn diese Gefährdungstatbestände in einem solchen Umfang auftreten, dass man von einem allgemeinen Missstand sprechen kann.

Dagegen ist sie insbesondere nicht befugt, zivilrechtliche
Streitigkeiten zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden zu entscheiden oder dabei Rechtshilfezu leisten.

Die Prüfung durch den Deutschen Bundestag und seinen Petitionsausschuss wiederum
beschränkt sich auf die Frage, ob die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Aufsichtspflicht erfüllt
hat.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Rolf Wenzel
Unterabteilungsleiter Vl C
des Deutschen Bundestages



Petition Manfred Baltes, 5,1533 Bettenfeld, vom 22, Februar 2005

I. Sachverhalt:
Der Petent beschwert sich in seiner Eingabe vom 22. Februar darüber, dass die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaF) keine Maßnahmcn gegen die Finansbank N.V.,
Niederlassung (Finansbank)
Deutschland, ergriffen hatte.

Zuvor hatte sich der Petent
mit Schreiben vom 21.1.2005 an die BaF gewandt und erklärt, er werde seitens derFinansbank
diskiminiert, indem ihm mit Hinweis auf sein Alter kein Kredit gewährt worden sei.

Die Finansbank bezog unter dem 08. Februar 2005 gegenüber der BaF dergestalt Stellung, dass
dem Petenten der Kredit deshalb nicht gewährt worden sei, weil ihm die vollständige Rückzahlung des Kredits bis zur Erreichung des 65.Lebensjahres nicht
möglich sei.

Dies sei aber entsprechend Vergaberichtlinien der Finansbank Voraussetzung für eine Kreditvergabe;

Die BaF teilte dem Petenten daraufhin mit Schreiben vom 16. Februar 2005 mit, dass sie in
der Ablehnung des Kreditantrages kein diskriminierendes Verhalten der Finansbank erkennen kann.

Weiterhin gab sie einen Hinweis, wie der Petent das wirtschaftliche Risiko für einen
Kredit verringert und so doch noch einen Kredit trotz des fortgeschrittenen Alters
erhalten könnte mittels einer entsprechenden Ausfallversicherung.

Grundsätzlich kennt das deutsche Recht keinen Kontrahierungszwang für Kreditverträge. Es sind die bei den Kreditinstituten schlank zu haltenden Bearbeitungsprozesse
und die dadurch möglichen günstigen Konditionen bei Standard-Finanzprodukten einerseits und das statistisch höhere wirtschaftliche Risiko bei der Kreditvergabe an bestimmte Bevölkerungsgruppen andererseits zu berücksichtigen. In ihrer Stellunngnahme gegenüber dem Petenten vom 16. Februar 2005 argumentiert die Bal-in rechtsl'ehlerAei, dass eine Diskriminierung aus
Altersgründen-also eine willkürliche Benachteiligung aufgrund des Alters - nicht vorliegt.
Vielmehr liegt der internen Abrufkreditvergaberichtlinie der Finansbark N.V., Niederlassung
Deutschland,wonach die vollständige Rückzahlung des Kredits bis zur Erreichung des 65. Lebensjahres eine statistische Risikobetrachtung zugrunde. Diese ist seitens der Rechtsaufsicht nicht zu beanstanden.

Die BaF hat rechtsfehlerfrei gehandelt: sie hatte und hat im vorliegenden Fall keine gesetzliche Anordnungsbefugnis gegenüber der Finansbank. Der gegennständliche Sachverhalt bei
der Finansbank lässt insbesondere keine Missstände i.S.d.S6 Abs. 2 Gesetz über das Kreditwesen erkennen. Demnach besteht kein Anlass, im Rahnen der Rechtsaufsicht gegenüber
der BaF tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen



DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsausschuss

Herrn
Manfred Baltes

Betrifft: Kreditwesen
Bezuq: Ihr Schreiben vom 10.07.2005

Sehr geehrter Herr Baltes,

ich bestätige den Eingang lhres o.a. Schreibens.
Der Ausschussdienst wird nunmehr
dem Petitionsausschusses für die parlamentarische Beratung Ihres Anliegens mit Begründung
eine Beschlussempfehlung erstellen, die von mindestens zwei Bericht erstattenden Abgeordneten, die der Regierungskoalition und der Opposition angehören, geprüft.

Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen
beraten und sodann dem
Deutschen Bundestag zur Erledigung vorlegen. -
Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich lhnen mitteilen.

Auch wenn sich die Dauer dieses Verfahrens leider nicht genau abschätzen lässt, können Sie davon ausgehen,dass lhr Anliegen schnellstmöglich parlamentarisch behandelt wird.

Mit freundlichen
Grüßen
----

Wie man erkennen kann, wird das Problem von unseren Politikern dadurch gelöst, indem man einfach abstreitet, daß es Altersdiskriminierung gibt. Erstaunlich ist, daß das Parlament (Petitionsausschuß), welches die Regierung kontrollieren soll, sich hinter den faulen Ausreden der Regierung (Finanzminister) versteckt.

Es ist jedoch offensichtlich, daß auch die Regierungsparteien ein Gesetz gegen Altersdiskriminierung nicht wirklich haben will.

Wenn die SPD/Grünen nicht genau gewußt hätten, daß die Union das Gesetz ablehnen würde, dann hätte sie das Gesetz nicht eingebracht. So kann man entrüstet auf die Union zeigen und so tun, als wenn die für Altersdiskriminierung wären – was sie zweifellos auch sind.

Mit freundlichen Grüßen
M. Baltes