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Landesregierung NRW: Altersdiskriminierung bei Kunstpreisen

Foto: H.S.

11.03.2019 - von Hanne Schweitzer

"Die Landesregierung NRW verleiht regelmäßig kulturelle Preise an junge Nachwuchskünstlerinnen und –künstler. Sie sind Ermutigung und Anerkennung für das künstlerische Werk. DasFörderziel: "Mit dem Preis werden überdurchschnittliche künstlerische Begabungen gefördert, die auch in Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen. Der Förderpreis unterstützt die ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler dabei, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Was wird prämiert?
Überdurchschnittliche Begabungen aus den Sparten Malerei, Grafik, Bildhauerei Dichtung, Schriftstellerei Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik Theater: Regie, Schauspiel, Gesang, Tanz, Bühnenbild Film: Regie, Bühnenbild, Kameraführung, Medienkunst Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Städtebau, Design.

Wer wird prämiert?
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt und durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein.

Wie wird prämiert?
Es werden 14 Einzelpreise in Höhe von jeweils 7.500 € aus den sieben Sparten verliehen. Die Gesamtsumme der Preise liegt bei 105.000 Euro.

Wie wird ausgewählt?
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Für den Förderpreis werden Vorschläge in der Regel zu Beginn eines Jahres angefordert. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst geeignete und sachkundige Institutionen oder Einzelpersönlichkeiten um Benennung von Künstlerinnen bzw. Künstlern gebeten. Die Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch die vom Ministerium bestellten Auswahlausschüsse.

Wer hat diese Altersgrenze mit welcher Begründung festgelegt?

Link: Altersdiskriminierung bei der Kunststsiftung NRW
Quelle: Landesregierung NRW, Büro gegen Altersdiskriminierung