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Krankenversicherungen verletzen Gleichbehandlungsgrundsatz

Schweiz - 20.10.2005 - von Hanne Schweitzer

Das Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz hat in einem Rundbrief die Versicherer auf die Pflicht zur Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes hingewiesen.

Wie die Luzerner Zeitung als erste meldete, gelten ältere Menschen manchen Krankenkassen in der Schweiz als "schlechte Risiken", und sie verweigern eine Aufnahme, oder verzögern sie.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat darauf reagiert und den Krankenversicherungen Geldbussen bis 5.000 Franken nicht nur angedroht, sondern auch verhängt.

Bislang gab es dafür zwei Gründe: Zum einen die willkürliche Ungleichbehandlung derjenigen, die sich versichern lassen wollen, zum anderen die schlechte Beratung älterer Menschen.

Diesen werden z.B. Versicherungen angeboten, deren Prämienhöhe nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt sind, oder ihnen werden Paketversicherungen angeboten, in denen Zusatzversicherungen enthalten sind, ohne deren Abschluß kein Vertrag zustande kommt.
Die Aufsichtsbehörde wendet sich auch gegen die Praxis einiger Versicherungen, im Internet Altersgrenzen für Aufnahmeanträge festzusetzen, oder "schlechte Risiken" fernzuhalten, sei es auch nur, die Leute länger warten zu lassen.

Die Aufsichtsbehörde erinnerte in ihrem Schreiben daran, dass Versicherer, die die Möglichkeit bieten, im Internet die Prämien berechnen zu lassen und einen Aufnahmeantrag oder ein Angebot anzufordern, müssen das allen Interessenten zugänglich machen.

Quelle: www.bluwin.ch/new, 14.10.05

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