28.06.2019
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG) soll am 28. Juni 2019 im Bundesrat beraten werden. Dieser hat sich aber schon im Vorfeld insbesondere zum vorgeschlagenen Inkrafttreten des Gesetzes in 2019 kritisch geäußert. Die Bundesregierung hat dem deutlich widersprochen.
Stellungnahme von Babara Dannhäuser (SKM Bundesverband Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e. V.) unter: Link
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