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Bundesfinanzministerium: KFZ-Tarife dürfen nicht zur Altersdiskriminierung führen

Foto: H.S.

06.09.2019 - von Rainer Schäffer

Am 21. Februar 2019 wurde die Petition von Rainer Schäffer gegen Altersdiskriminierung durch Versicherungsunternehmen bei der Prämiengestaltung der KFZ-Versicherungen vom Bundestag der Bundesregierung zur Erwägung und Stellungnahme überwiesen.

Am 2. März 2019 teilte der PETITIONSAUSSCHUSS dem Petenten mit, dass der Deutsche Bundestag seine Petition vom 15.9.2015 zur Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen beraten hat.

Am 5.Oktober 2019 informierte der Vorsitzende des Petitionsausschusses den Petenten darüber, welche Stellungnahme das Bundesfinanzministerium zu diesem Thema abgegeben hat.

Die wichtigsten Aussagen:

- KFZ-Versicherer müssen ihre Tarife so kalkulieren, dass es nicht zu einer Altersdiskriminierung kommt.

- Die altersabhängige Tarifierung soll transparenter werden.

- Die Bundesanstalt für die Dienstleistungsaufsicht führt Analysen und Untersuchungen durch, inwieweit die Tarifierungspraxis der KFZ-Versicherer dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entspricht.

Der Petitionsausschuss hat also eine gesetzliche Regelung angeregt, mit der die KFZ-Versicherer verpflichtet werden, Risikobewertungen nicht mehr auf der Grundlage von eigenen Daten zu erstellen. Die Prämien sollen mit Hilfe gesetzlicher Regeln so für die Verbraucher dargestellt werden, dass die KFZ-HalterInnen klar erkennen können, wie sich ihre Prämie im Einzelnen zusammensetzt.

Pressemitteilung von Rainer Schäffer auf OpenPR unter: Link

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Assekuranz+Bafin ignorieren Gleichbehandlungsgesetz
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=5937

Quelle: Open PR vom 05.09.2019