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03.10.2019 - von Hanne Schweitzer
Die Versorgungsansprüche der DDR geschiedenen Frauen wurden beim Einigungsvertrag und beim Rentenüberleitungsgesetz von den verhandelnden Männern schlichtweg "vergessen". Das lag unter anderem daran, dass die DDR-Frauen im Alter auch ohne Versorgungsanspruch an einen Ex-Mann gut abgesichert waren. Ihre DDR-Alterssicherungsansprüche und damit ihr Bestands- Eigentums- und Vertrauensschutz erloschen durch die Anwendung von SGB VI (Westrentenrecht). Deshalb steht den in der DDR geschiedenen Frauen im Gegensatz zu Westfrauen kein Versorgungsausgleich zu.
"Wann endlich können wir Frauen für 42 Jahre Arbeit mit einem Versorgungsausgleich rechnen. Ich wurde zu DDR-Zeiten geschieden, und fühle mich ungerecht behandelt. Bald sind wir alle tot, dann ist das Problem gelöst. Es ist eine Schande, für alles wird Geld bereit gestellt. Sind wir auch mal dran? Wir sind eben Menschen 3. Klasse." J.K.
2011 hat der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen sein Anliegen beim UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (UN-CEDAW) eingereicht.
2017 fragte der UN-Ausschuss bei der Bundesregierung nach, ob diese nicht endlich eine Lösung herbeiführen wolle, etwa mit einem Ausgleichsfond oder Entschädigungen.
Seit 2018 tagt dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Von den ursprünglich 800.000 Frauen sind inzwischen ca. 500.000 verstorben. Frau in Ost und West wird den Verdacht nicht los, dass die Bundesregierung auf die biologische Lösung setzt.
Aber der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen lässt sich nicht zermürben! Link
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