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Bremer Seniorenvertretung gelingt, wovon andere nur träumen

Foto: H.S.

27.10.2019 - von Dr. Andreas Weichelt

Die Delegierten der zukünftigen SeniorenVertretung in der Stadtgemeinde Bremen (2019–2023) werden aufgrund der personellen Veränderungsvorschläge im neuen Statut eine andere Zusammensetzung haben. Die intensiven Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Statut“ haben zu diesem Ergebnis geführt, wobei Erfahrungen aus den letzten 18 Jahren eine wesentliche Rolle gespielt haben. Zum einen wurde der Einfluss der Wohlfahrtsverbände, die unterschiedliche Delegiertenzahlen generierten, auf ein normales Maß zurückgeführt. Fast jeder Wohlfahrtsverband hat jetzt mit je 1–2 Delegierten den fast gleichen Einfluss.

Zum anderen ist nun auch die Anzahl der Delegierten aus den Institutionen geändert worden. So haben jetzt auch der SOVD, die DGB - Senioren, das Seniorenbüro, der Landessportbund sowie die Begegnungsstätten zusätzlich die Möglichkeit, Delegierte in die Seniorenvertretung zu entsenden.

Die von den Parteien direkt vergebenen Delegiertenzahlen wurden von 20 auf 15 reduziert. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Einfluss der Parteien zu verkleinern, um eine noch stärkere Überparteilichkeit der zukünftigen SeniorenVertretung zu gewährleisten.

Nach den Wahlergebnissen der Wahl vom 26. Mai 2019 wurden beispielsweise jeweils vier Delegierte von CDU und SPD, drei von den Grünen, zwei von den Linken und jeweils einer von der FDP und der AfD entsandt (Stand Landesamt vom Juni 2019). Die Gesamtzahl der Delegierten wurde von 93 auf 88 reduziert, wobei nun die in den Beiräten vorgeschlagenen Delegierten die entscheidende Rolle spielen werden, weil die dort erzielten politischen Wahlergebnisse einen wichtigen Einfluss haben werden.

Weitere grundlegende Veränderungen des Statuts ergeben sich im Aufgabenbereich der zukünftigen SeniorenVertretung durch Aufnahme der Punkte „Einrichtung stadtteilbezogene Informationsstellen“ und „Betreiben einer eigenen Informationsplattform im Internet“.

Der Vorstand besteht auch zukünftig aus mindestens einem Beisitzer*in mit Migrationshintergrund, einem kooptierten Mediensprecher*in ohne Stimmrecht und wählt die drei Mitglieder des Landesvorstandes.

Die Zahl der Arbeitskreise wird im neuen Statut weder inhaltlich noch anzahlmäßig festgelegt. Die Unterstützung der SeniorenVertretung erfolgt auch zukünftig durch den Senat und insbesondere durch das Sozialressort in finanzieller Hinsicht. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Statut“ hoffen, der Seniorenvertretung bei ihrer zukünftigen wichtigen Arbeit geholfen zu haben.

seniorenvertretung(at)soziales.bremen.de

Link: Seniorenvertretung Bremen fordert Umsetzung des Siebten Altenberichts
Quelle: Durchblick, Oktober 2019