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Kinderrechte ins Grundgesetz - was ist mit den Rechten der Alten?

Foto: H.S.

27.11.2019 - von Hanne Schweitzer

"Kuba ist weltweiter Spiteznreiter bei Förderung und Schutz der Rechte des Kindes." Maria Cristina Perceval, Regionalbeauftragte der UNESCO für Lateinamerika und die Karibik.

Das ignorierened, fordertd deutsche Institut für Menschenrechte, den Rechten von Kindern hierzulande zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen – auch im Grundgesetz. "Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz darf nicht halbherzig erfolgen", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. "Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden."

In der Presseerklärung des Instituts Link steht kein Wort über die Rechte der Älteren. Kein Wunder.

Eine UN-Konvention für die Älteren gibt es nicht. Stattdessen: Fachgespräche. Dazu das Institut auf seiner Webseite: "Die Entwicklung menschenwürdiger Standards in der Langzeit- und Palliativpflege sowie die Gewährleistung von Autonomie und Unabhängigkeit älterer Menschen standen im Fokus des Fachgesprächs des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Polnischen Kommissars für Menschenrechte am 22. Januar 2019 in Berlin.

Ziel der Kooperation der beiden Institutionen ist die Stärkung des internationalen Schutzes der Menschenrechte Älterer. Sie verständigten sich auf Eckpunkte, die auf der 10. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) im April 2019 in New York eingebracht werden und in eine Konvention über die Rechte Älterer einfließen sollen."

Bisher ist aber wohl noch nicht genug geflossen, denn eine entsprechende UN-Konvention gibt es immer noch nicht.

Quelle: Dtsch. Institut f. Menschenrechte