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26.11.2019 - von H.S.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), hat am 26. November 2019 in Berlin den lange erwarteten Gesetzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Konkret geplant ist eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Dort soll ein neuer Absatz 1a eingefügt werden. „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“, heißt es darin. Und weiter: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte bereits im Juni 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Gesetzentwurf Bundesjustizministerium: Link
Gesetzentwurf Bundestagsfraktion Grüne: Link
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Stichwort: Kinderrechte
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