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Gesetzentwürfe zur Stärkung von Kinderrechten

Foto: H.S.

26.11.2019 - von H.S.

Bundes­justizministerin Christine Lambrecht (SPD), hat am 26. November 2019 in Berlin den lange erwarteten Ge­setzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Konkret geplant ist eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Dort soll ein neuer Absatz 1a ein­gefügt werden. „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte ein­schließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“, heißt es darin. Und weiter: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte un­mittel­bar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte bereits im Juni 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Gesetzentwurf Bundesjustizministerium: Link

Gesetzentwurf Bundestagsfraktion Grüne: Link

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Stichwort: Kinderrechte