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Bundestag verlängert Mietpreisbremse

Foto: H.S.

14.02.2020 - von H.S.

In Gebieten mit einem "angespanntem Wohnungsmarkt"* , was vom jeweiligen Bundesland entschieden und mit einer Rechtsordnung festgelegt wird, deckelt die Mietpreisbremse die Kosten bei bei einer Neu- oder Wiedervermietung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Das gilt aber nur für Bestandswohungen und nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden, oder für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernierung, die fast schon einem Neubau gleichkommt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte es "eine ganz wichtige Weichenstellung", dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse vom Bundestag bis Ende 2025 verlängert wird. Dazu kommt, dass MieterInnen nun den Anteil zu viel gezahlter Miete noch rückwirkend für zweieinhalb Jahre bzw. 30 Monate zurückfordern können.

* Die Städte mit geltener Mietpreisbremse: Link

Staatlicher Mieterbetrug
Was nützt die Mietpreisbremse, wenn die Mietpreisspiegel stetig nach oben „angepasst“ werden und laut Bremse um 10 Prozent von den erhobenen Mieten überstiegen werden dürfen? Kein Wunder, dass so viele Bürger trotz des staatlichen Aktivismus keine bezahlbare Wohnung mehr finden. Der Einfluss der Mietpreishaie auf die deutsche Politik ist nach wie vor viel zu groß. Sie muss endlich auf den Tisch hauen und Mietwucher unter empfindliche Strafe stellen. (Natürlich erst, wenn Mietwucher so ernst genommen wird wie Parken mit abgelaufenem Parkschein.)
Peter Richartz, Solingen, 18.2.2020

Quelle: Mieterbund, P.R.

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