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SPD 60plus fordert umfassendes ADG

05.12.2005 - von AG SPD 60plus des Schwalm-Eder-Kreises

Die Delegiertenkonferenz des Unterbezirks der AG SPD 60plus des Schwalm-Eder-Kreises hat
am 02. Dezember 05 einstimmig eine Resolution zum Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet und an die
SPD-Minister in der Bundesregierung, an die SPD-Fraktion im Bundestag und an den SPD Bundesvorstand übermittelt. Die AG vertritt mehr als 2.600 Mitglieder der SPD über 60 Jahre im Schwalm-Eder-Kreis.

Resolution
Die Unterbezirkskonferenz der Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus des Unterbezirks Schwalm-Eder hat in ihrer Konferenz am 02. Dezember 2005
beschlossen euch zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass das
Antidiskriminierungsgesetz in der vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Fassung beschlossen wird und nicht, wie der Regierungserklärung vom 30.11.2005 zu entnehmen ist, lediglich eine „eins
zu eins“ Umsetzung der europäischen Regelung erfolgt.

Unter Berücksichtigung des Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht nur auf das Arbeitsrecht, sondern auch auf das Zivilrecht und Grundgesetz auszudehnen.

Begründung:
Weltweit haben zahlreiche Länder bisher gute Erfahrungen mit dem
gesetzlichen Verbot der Altersdiskriminierung gemacht und so sollte die Bundesregierung nicht den Einwendungen - besonders der Unternehmerseite -
nachgeben, sondern unter Beachtung der täglichen Erfahrungen der älteren Generation mit einem Diskriminierungsverbot ihrer Fürsorgepflicht auch
gegenüber der Generation, die unseren Staat aufgebaut hat, nachkommen.
Nicht außer Acht lassen darf man, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien bereits in Verzug geraten ist.

Die Delegiertenkonferenz des Unterbezirks der AG SPD 60plus des Schwalm-Eder-Kreises, 02. Dezember 05.

Quelle: Mail an die Redaktion

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