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Nach scharfer Kritik: Spahn muss KH-Gesetzentwurf revidieren

Foto: H.S.

23.03.2020 - von DKG

Steht in keiner Zeitung: "Ungern fände man sich in einigen Wochen in einem Gemeinwesen wieder, das sich von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat verwandelt hat." Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Michael Heinig

23.03.2020: Deutsche Krankenhausgesellschaft
Die Krankenhäuser erkennen an, dass Bundesgesundheitsminister Spahn auf die berechtigte und deutliche Kritik der Krankenhäuser sehr schnell reagiert hat. Aus Sicht der DKG bleibt die grundlegende Schwäche des Gesetzentwurfs, dass die Finanzierung der Kliniken auch im gegenwärtigen Ausnahmezustand weitgehend im Rahmen der komplexen Abrechnungssysteme erfolgen soll. „Wir sind unverändert der Auffassung, dass monatliche Abschlagzahlungen das bessere Konzept für die Krisenfinanzierung wäre“, so Gaß.

Der nun vorgelegte, revidierte Gesetzentwurf enthält verbesserte Regelungen, um die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser in diesem kritischen Ausnahmezustand zu sichern. „In den kommenden Wochen und Monaten müssen wir aber dringend gemeinsam, Politik, Krankenkassen und Krankenhäusern, anhand der jeweiligen Situation zu prüfen, ob ein Nachjustieren der im Gesetz vorgesehenen Regelungen erforderlich ist. Dies hat Minister Spahn mit einer generellen Revisionsklausel zugesagt“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Zentrale Nachbesserungen im neuen Gesetzentwurf sind die aufgestockte Freihaltepauschale zur wirtschaftlichen Stabilisierung für die Kliniken, die jetzt Operationen und Behandlungen verschieben und deshalb wegbrechende Erlöse zu verkraften haben. Diese beträgt nun 560 Euro pro ausgefallenen Behandlungstag und ist nicht mehr an bestimmte Größenklassen der Krankenhäuser gekoppelt. Diese gilt für alle zugelassenen Krankenhäuser und damit auch für die Psychiatrie.

Die von den Kliniken zur Entbürokratisierung vehement geforderte pauschale Pflegekostenfinanzierung wird mit 185 Euro pro Pflegetag festgesetzt und muss nicht wie zunächst vom Ministerium vorgesehen kompliziert mit den Krankenkassen verhandelt und spitz abgerechnet werden. Krankenhäuser mit nachweisbar höheren Pflegepersonalkosten können diese darüber hinaus geltend machen. „Diese Regelung ist jetzt gut, muss aber schon zum 1. April in Kraft treten und nicht erst einen Monat später, wie im Gesetz vorgesehen. Wichtig ist auch, dass die Politik verstanden hat, dass die Kliniken deutlich höhere Materialkosten für Schutzkleidung etc. zu verkraften haben. Diese Kosten werden nun mit einem Zuschlag von 50 Euro pro Patient finanziert“, so Gaß.

Damit die Kliniken in den kommenden Wochen über ausreichend liquide Mittel verfügen, werden die Krankenkassen verpflichtet, alle Rechnungsbeträge im Jahr 2020 schon nach fünf Tagen an die Krankenhäuser zu überwiesen.

Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau ist, dass die MDK-Prüfquote deutlich gesenkt wurde und die Strafzahlungen für dieses und das kommende Jahr komplett gestrichen sind. Ungelöst bleibt aber noch, die volle Dokumentationspflicht bei der Abrechnung hochkomplexer Behandlungen, wie zum Beispiel bei Schlaganfällen. Hier erwarten die Kliniken Zusagen der Krankenkassen zur Entbürokratisierung und Erlössicherung.
„Ein zentraler Kritikpunkt der Kliniken war auch der unzureichende Investitionszuschuss für zusätzliche Intensivbetten. Dieser wurde nun von 30.000 auf 50.000 € erhöht. Und zusätzlich wurde für die Krankenhäuser die Möglichkeit eingeräumt, bei den Ländern darüber hinausgehende Kosten geltend zu können. Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Gaß.

Trotz der positiven Einschätzung zu diesen Änderungen im Gesetzentwurf bleiben aber wesentliche Bedenken und Fragen bei den Verantwortlichen in den Krankenhäusern. Dabei geht es im vor allem darum, ob die komplexen, aus dem Regelsystem bekannten, Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse auch in der Krise durchgängig funktionieren. „Es ist wichtig, dass Krankenhäuser, Krankenkassen und Politik das aufmerksam beobachten und dann schnell und pragmatisch reagieren, wenn Systeme ausfallen“, betonte der Präsident der DKG. Ebenfalls fortlaufend überprüft werden muss, ob die Notwendigkeiten der besonders in der Coronaversorgung gebundenen Maximalversorger, z.B. Uniklinika, adäquat in dieser Regelung abgebildet sind.

21.3.2020: Deutsche Krankenhausgesellschaft
Schon am kommenden Montag, dem 23.März, will das Bundeskabinett ein sogenanntes Krankenhausentlastungsgesetz verabschieden, Es soll Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Verdienstausfälle erstatten und sich an den Mehrkosten für zusätzliche Intensivbetten beteiligen. Niedergelassenen Ärzten soll das Gesetz die Verdienstausfälle durch Ausgleichszahlungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen "abfedern", oder zusätzliche Coronaeinsätze durch die Krankenkassen honorieren. Der Spahn-typische Schnellschuss empört die Krankenhäuser!

"Mit dem heute (21.3.) bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser bricht der Bundesgesundheitsminister das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser. Damit werden die, die vor der größten Herausforderung stehen und am dringendsten in der Corona-Krise gebraucht werden, im Stich gelassen.

"Das Ministerium verlangt mit seinem Gesetzentwurf von den Krankenhäusern, dass in einem klein-klein mit den Krankenkassen sogar die Personalkosten für unsere Krankenschwestern und Pfleger ausgehandelt werden sollen. Es wird kein einziger Euro für die hohen Mehrkosten der Schutzausrüstung der Mitarbeiter bereitgestellt. Die finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten zusätzlichen Intensivplätze sind viel zu niedrig angesetzt. Wir sind fassungslos, dass der Minister die Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und unbürokratischen Hilfe einfach vom Tisch gefegt hat“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Mit diesem Gesetzentwurf kann kein Krankenhaus sicher sein, dass es die Krise unbeschadet übersteht. Es gibt keine Budgetsicherheit, es gibt keine Liquiditätssicherung und auch die ausufernde Dokumentations- und Verhandlungsbürokratie zwischen Kassen und Kliniken wird weitgehend beibehalten.

„Derzeit rekrutiert jede Klinik Mann und Maus, um für die Versorgung Schwerstkranker parat zu stehen. Wir haben in diesen Zeit viel wichtigere Aufgaben, als Belege zu sammeln und uns auf die einzelne Rechnungsstellung mit den Krankenkassen nach der Krise vorzubereiten“, so Gaß.
Die im Entwurf genannten angeblichen 4,5 Milliarden Euro Finanzhilfen, die sich aus der Erhöhung der Pflegefinanzierung ergeben, sollen den Kliniken nur geliehen werden. Sie müssen im nächsten Jahr an die Kassen zurückgezahlt werden.

Die Aufforderung an die Krankenhäuser, mehr Intensivplätze zu schaffen, wird dadurch konterkariert, dass den Kliniken 30.000 Euro für jedes bis zum 30. September aufgestellte oder vorgehaltene Bett bezahlt werden. Die Kalkulationen der Krankenhäuser liegen bei 85.000 Euro. Die Differenz wäre nur aufzufangen, wenn der Bundesminister im Gesetz klarstellt, dass die Güter kostenlos von Bund und Ländern bereitgestellt werden.

„Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:
- Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
- Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.

- Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.

- Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend gebeten, diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr. Gerald Gaß


Der vorgesehene Beirat, der bis zum 30. Juni prüfen soll, ob Regelungen verändert werden müssen, um die Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, muss deshalb umgehend und frühzeitiger eingesetzt werden und zusammentreten. „Alle Maßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt, dass sie ständig überprüft werden. Das gilt für alle Maßnahmen, um die Infektionsketten zu brechen, genauso aber auch für die zur Finanzierung der Kliniken“, erklärte Dr. Gerald Gaß. Noch keine Regelung gibt es für die Reha-Kliniken, die jetzt ebenfalls heruntergefahren werden, um sich auf Corona Patienten vorzubereiten. „Auch für die Reha gibt es die politische Aufforderung, Betten frei zu halten, deshalb muss es auch hier eine Kompensation geben. Wir gehen aber davon aus, dass diese Lücke schnell geschlossen wird“, so der Präsident der DKG.

21.3.2020: Deutsche Krankenhausgesellschaft
In der BILD Zeitung behauptet der gelernte Bankkaufmann und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Kliniken erhielten 7,8 Milliarden Euro zusätzlich wegen der aktuellen Krisensituation. Diese von Spahn verbreiteten Zahlen zur Sicherung der Krankenhäuser halten einem Faktencheck NICHT stand.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhielten 2,4 Milliarden Euro dafür, dass sie seit zwei Wochen der eindringlichen Bitte der Kanzlerin gefolgt sind und Patienten soweit medizinisch vertretbar früher entlassen haben und keine neuen Patienten mehr aufnehmen. Für diese freien Betten erhalten die Klinken bisher keinerlei Refinanzierung durch die Krankenkassen. Der Bundesgesundheitsminister behauptet nun, die 2,4 Milliarden Euro seien der finanzielle Ausgleich für diesen Verlust.

Faktencheck: Die 2,4 Milliarden Euro entsprechen tatsächlich nur rund 75 Prozent des Betrages, den die Kassen bezahlen müssten, wenn die Betten belegt wären. Der Appell zum Freihalten der Betten ist ein Sparprogramm zu Lasten der Kliniken. Die tatsächlichen Erlösausfälle für die freigehaltenen Betten betragen 3,2 Milliarden Euro . Die Kliniken verlieren damit gegenüber dem Vorjahr 800 Millionen Euro.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhielten 4,3 Milliarden Euro zusätzlich für den erhöhten Personalaufwand in der Krise. Dafür hat er einen vorläufigen Abrechnungswert für die Pflegepersonalkosten entsprechend erhöht.

Faktencheck: Dieser höhere Abrechnungswert in Summe 4,3 Milliarden Euro gilt nur vorläufig. Die Krankenhäuser müssen im Anschluss an die Krise jeden Cent gegenüber den Krankenkassen nachweisen und mit diesen darüber verhandeln, ob der jeweilige Betrag von den Kassen akzeptiert wird. Spitzabrechnung mit den Kassen, so die Begrifflichkeit im Gesetzentwurf. Keine Klinik kann deshalb heute sicher sein, dass alles was sie jetzt im Pflegepersonalkostenbereich vorfinanziert tatsächlich am Ende bezahlt wird. Keinen einzigen Cent will Spahn für die Mehrkosten bei allen anderen Berufsgruppen, Ärzte und sonstige Mitarbeiter bezahlen, nichts für Überstunden, nichts für Honorare der Freiwilligen keinen einzigen Cent. Die vollen Kosten dafür bleiben bei den Krankenhäusern.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhalten 30.000 Euro für die Einrichtung und Ausstattung eines zusätzlichen Intensivbehandlungsplatzes. In der Hoffnung, dass es gelingt, die Zahl der Intensivbetten zu verdoppeln (+28.000) rechnet das BMG mit einem Mehraufwand von 900 Millionen Euro.

Faktencheck: alle Experten der Intensivmedizin kalkulieren den tatsächlichen Aufwand für ein vollwertiges Intensivbett mit 85.000 Euro pro Platz (in Summe 900 Millionen Euro). Wenn es den Kliniken tatsächlich gelingt 28.000 zusätzliche Intensivplätze herzustellen kostet sie das 2,38 Milliarden Euro. Die Kliniken tragen damit ein ungedecktes Finanzierungsrisiko in Höhe von 1,48 Milliarden Euro. Dieses Risiko wird möglicherweise etwas kleiner, wenn die Länder einen Teil der Medizintechnik kostenlos bereitstellen. Kein Mensch weiß zurzeit, ob und in welchem Umfang das tatsächlich funktioniert.

Die Rechnung von Minister Spahn geht nicht auf, die zugesagten Finanzmittel erweisen sich als Sparprogramm für die Kassen und Unterfinanzierung der tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser.

„Es bleibt dabei: Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:
Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.

Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.

Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.

Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.
„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend gebeten diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr. Gerald Gaß

Quelle: PM DKG, 21.3.2020 + 23.3.2020