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25.03.2020 - von Till Zimmermann
Wer stirbt zuerst? Weil es nicht genug Betten und Beatmungsgeräte gibt, werden Coronakranke, die es ins Krankenhaus schaffen, einem Auswahlverfahren unterzogen. Es "heißt "Triage" (vom französischen "trier": sortieren, aussuchen) und wurde in Italien durch Vorgaben der fachmedizinischen Gesellschaft SIAARTI konkretisiert. Diese stellen maßgeblich auf die Länge der rettbaren Restlebenszeit ab. Die Philosophin Professor Dr. Weyma Lübbe von der Universität Regensburg bezeichnet das als radikal-utilitaristische Altersdiskriminierung. Was gilt, wenn in Deutschland die Kapazitäten nicht mehr ausreichen? Was müssen Ärzte im Dilemma beachten?
Die rechtliche Situation ist unklar. In der Bund-Länder-Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012, die sich mit dem Szenario einer Corona-Pandemie und der Notwendigkeit tödlicher Patientenselektion beschäftigt, heißt es in einer Fußnote lapidar: "Bisher gibt es keine Richtlinien" – verbunden mit der Empfehlung, die komplexe ethische Problematik sollte "möglichst nicht erst in einer besonderen Krisensituation betrachtet werden".
Zu spät. Der aktuelle Nationale Pandemieplan schweigt.
Beitrag von Prof. Dr. Till Zimmermann auf Legal Tribune online am 23..3. unter: Link
Ultilitarismus siehe: Link
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