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Klitzekleine real-Opposition im Corona-Hygiene Staat

Foto: H.S.

18.04.2020 - von H.S.

In Köln war der Osterfriedenspaziergang von der Stadt und dem angerufenen Verwaltungsgericht verboten worden. Obwohl: Im NRW-Coronaschutzgesetz kein absolutes Versammlungsverbot steht! §11 (1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (…)
§11 (3) Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach §28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. (…)

Maximal 10 SpaziergängerInnen laufen auf dem Heinrich Böll Platz am Dom herum und wundern sich über das Verbot. Sechs Polizisten stehen eng zusammen, vier weitere gehen über den Platz und erklären den Spaziergängern die Rechtslage so, wie sie es gelernt haben: Verboten, nicht erlaubt, untersagt.

Fünf Leute erhalten einen Platzverweis. Einer, weil er laut und deutlich von einem Ort spricht, an dem man Nachmittags vorbei spazieren könne. Die anderen vier, weil sie, weit voneinander entfernt, miteinander sprechen. Vier sind zwei zu viel.
Für die Polizei gilt das nicht. Vier Polizisten ohne Mundschutz erklären den vier Spaziergängern die Lage.

In Köln am Rhein, der Heimat des Abstandsarms, ist die Lage so: Auch wenn man alleine ist, also eine einzelne Person, wird diese, sobald sie ein Transparent oder Schild dabei hat, und das so trägt, dass andere es lesen können, zu einer Versammlung, und sozusagen zu einer versammlungsauslösenden Gefahr. Denn der- oder diejenige, die das Schild oder Transparent lesen möchte, nimmt automatisch, ob er will oder nicht, an der Versammlung teil - und wird ebenfalls zu einer Versammlung. Quasi durch Ansteckung. Erlaubt ist es (noch), das Schild oder Transparent unter den Arm zu klemmen und nach Hause zu tragen.

Auf den DINA4 Schildern bzw. T-Shirts stand: "Soldaten geht nach Hause", Rüstungsaktionäre verdienen am Töten, Irrsinn pur: 30 Atombombe, 90 Eurofighter, 15 F-18.

Den Spaziergängern wird zugutegehalten, dass sie - nichts vom Verbot des Spaziergangs wissend, zum Spaziergang gekommen sind. Deshalb werden sie nicht mit dem vollen Strafmaß belegt sondern nur mit einen Platzverweis. Dieser wird um den Hinweis ergänzt, dass sie - falls sie noch einmal auf dem Heinrich Böll Platz oder auch an einem anderen Ort angetroffen werden würden, auf dem eine verbotene Versammlung stattfände, mit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme rechnen müssten und mit einer Strafe von 200 Euro sowie der Beschlagnahme der schriftlichen Meinungsäußerung. Das gelte für die Dauer der Maßnahmen.

Die Frage, warum er, der Polizei keine Schutzmaske tragen würde, wird vom Schutzmann mit der Feststellung beanwortet, dass der Fragende Unsinn rede. Womit er von seiner in dieser Republik so vertrauten Deutungshoheit Gebrauch machte.


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Wer, wie die Bundesregierung, große Teile der demokratischen Grundordnung auf unbegrenzte Zeit in den Shutdown schickt, indem sie z.B. den Artikel 8 GG, der die Versammlungsfreiheit garantiert, streicht, der muss mit Widerstand durch den Souverän, das Volk, rechnen. Link

18.3.2020
Oldenburg: wir haben uns heute zum 3. Mal in Oldenburg getroffen. Beim ersten Mal waren wir zu dritt, beim zweiten Mal ca 35 und heute etwa 70 Leute. Es war eine richtig gute Stimmung und wir haben um 16:00 im großen Kreis "die Gedanken sind frei" gesungen.
Der Lokalsender Oeins hat Aufnahmen gemacht (vorher abgesprochen) und wir treffen uns am kommenden Mittwoch zum Interview. Was sehr schön war: die Polizei kam mehrfach vorbei ohne anzuhalten. Zum Schluss der Veranstaltung kamen zwei Polizisten dann doch noch direkt zu uns gelaufen. Ihr Ansinnen war es, uns drüber zu informieren, dass ab Montag die Versammlungsverbote gelockert seien und diese Lockerungen für sie auch heute bereits gelten. Sie hätten gesehen, dass wir alle prima Absatnd gehalten haben. Dass wir Grundgesetze verteilten, hat die beiden Beamten sehr gefreut! Sie waren absolut entsetzt über die Maßnahmen derzeit und meinten, sie hätten nie geglaubt, dass sie einmal persönlich nachfühlen könnten, wie man sich in der DDR gefühlt hat, oder auch zu Beginn des 3.Reiches. Sie waren empört über die Grundrechtseinschränkungen und besonders auch das Denunziantentum. ...

18.3.2020
München: Mus aktuellem Anlass möchten wir Euch über eine Aktion informieren, die gestern, mit einer Vorbereitungszeit von nur wenigen Tagen, stattgefunden hat. Und zwar hat sich Mehr Demokratie Bayern am Freitag, den 18.04. an einer von der ÖDP organisierten Demonstration zur Wahrung der Bürgerrechte in Zeiten der Corona-Krise beteiligt.... Aus Infektionsschutzgründen war die Demo auf 12 Teilnehmer begrenzt. Wir haben uns auf dem Münchner Marienplatz, teilweise mit Mundschutz, mit dem gebotenen Hygiene-Abstand versammelt und einzelne Teilnehmer haben Artikel aus dem Grundgesetz vorgetragen (u.a. Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit etc.).
Die Aktion war rechtlich abgesichert, da die ÖDP gegen ein zunächst vom KVR erlassenes Verbot der Veranstaltung vor dem bayerischen Verwaltungsgericht geklagt hat; die übergeordnete Instanz hat dann kurz vor Veranstaltungsbeginn um 12 Uhr die Versammlung bewilligt. Damit ist auch für Bayern ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, da nun klar ist, dass pauschale Verbote der Versammlungsfreiheit auch in Corona-Zeiten nicht rechtmäßig sind.
Mehr Demokratie Bayern hat letzte Woche eine demokratiepolitische Einschätzung zur Einschränkung von Bürgerrechten in der Corona-Krise online gestellt; die Beteiligung an der Demo-Aktion ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen:
Link
Einige Fotos von der Aktion könnt Ihr hier abrufen:
Link Beim Stern gibt es zudem einen Videobericht: Link
Und hier der Bericht aus der SZ: Link

18.4.2020
Mahnwachen und Demo in Stuttgart und Hamburg-
Demonstration in Stuttgart gegen Einschränkung der Grundrechte, die von der Stadt zuerst verboten worden war, nach einer Eilentschiedung des BVG dann erlaubt.

18.4.2020
Berlin. Hunderte bei unerlaubter Demo am Rosa-Luxemberug-PlatzLink

16.4.2020
Köln: Die Polizei hat eine nicht angemeldete Demonstration am Rheinboulevard aufgelöst. Gegen 17.30 sollen sich etwa 20, größtenteils vermummte Personen mit Plakaten am Deutzer Rheinufer versammelt haben. Es soll sich um Sympathisanten des Autonomen Zentrums gehandelt haben. Sie sollen auf die Situation von Obdachlosen und Flüchtlingen in der Corona-Krise aufmerksam aufmerksam gemacht haben wollen. Versammlungen von mehr als zwei Personen sind in Köln wegen des derzeit geltenden Kontaktverbots nicht erlaubt. Das AZ betonte, Hygieneregeln und Sicherheitsabstand seien eingehalten worden. Link

14.4.2020
Heidelberg: Zwei ältere Frauen übten am Samstag in Heidelberg zivilen Ungehorsam - Mit einem Maßband betraten sie die gesperrte Neckarwiese - Ihr Ziel: Die Freigabe
Link

12.4.2020
Köln: Unangemeldete Demonstration am Aachener Weiher in Köln. An der Aktion waren, wie der Express schreibt, nach ersten Erkenntnissen zwischen 60 und 100 Menschen beteiligt. Unter anderem wurde ein Plakat hochgehalten, auf dem zu lesen war: „Kontaktsperre: Solidarität statt Vereinzelung." Link

12.4.2020
Köln: Wir sind gerade aus dem Park zurück gekommen. Es war entspannend und schön, in der Sonne zu sitzen... wenn da nicht dieses ständige Auffahren von zwei Mannschaftwägen der Polizei gewesen wäre. Die kreisten tatsächlich alle 10 Minuten um den Park, wirbelten Staub auf, und ab und zu kamen zwei Polizisten aus dem hinteren Teil des Wagens und haben Leute zurecht gewiesen. Die haben dann ihre Decke einen Meter weiter von den Freunden weggezogen... Warum müssen sie mit solchen Wagen durch die Parks fahren? Hat die Polizei keine Fahrräder? Oder saßen da noch weitere Beamte drin. Nur so, im Fall eines Falles, falls einer im Park spuckt!?


12.4.2020
Berlin: Demo gegen Kontaktverbot, Polizei löst Demonstration auf. Eine Sprecherin der Einsatzkräfte teilte mit, es seien nur einige der bis zu 350 Personen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz den Aufforderungen der Beamten nachgekommen. Link © REUTERS, AFP

12.4.2020
„Im freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat ist eine Versammlung sowohl
Aggregatzustand des Politischen als auch kritischer Kontrapunkt zur repräsentativen Demokratie; zugleich ist das Versammlungsrecht Voraussetzung von Staat, Demokratie und lebendiger Zivilgesellschaft“, schreibt Professor Depenheuer in dem bekannten Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig." Welt am Sonntag

13.4.2020
Stuttgart: Hygiene-Demo, Link

12.4.2020
Berlin: Hydra-Strategie, Video von Hygiene Demo in Berlin gelöscht | Corona Grundgesetz & Meinungsfreiheit Link
Ich teile das Video, weil es gelöscht wurde, was nicht heißt, dass ich die Meinung der dortigen Reporter zwangsläufig teile. Link...

11.04.2020
Berlin: Demonstration gegen Einschränkung des Versammlungsrechts aufgelöst
Die Polizei löste in Berlin erneut eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf. Ein Sprecher der Einsatzkräfte teilte mit, nur einige der 300 bis 350 Personen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz seien der Aufforderung nach Auflösung der Kundgebung nachgekommen. Valeska Jakubowski, Pressesprecherin der Berliner Polizei, sagte: Die Polizei sei zunächst mit Kommunikation vorgegangen, „da setzen wir sehr stark drauf“. Weiter sagte sie: „Wir haben die Personen darauf angesprochen den Platz zu verlassen und den Abstand zueinander einzuhalten. Einige Personen sind unseren Aufforderungen gefolgt. Wir haben auch Lautsprecherdurchsagen gemacht. Bei den Personen, die unseren Aufforderungen nicht gefolgt sind, werden die Identitäten festgestellt. In der Regel können die Personen danach auch wieder gehen.“ Es sei schon am dritten Samstag in Folge zu der Versammlung gekommen, so Jakubowski. Bei der Demonstration war auch der Journalist Ken Jebsen, Betreiber des YouTube-Kanal KenFM, zugegen. Er wurde kurzzeitig festgenommen.
Die Demonstranten sehen in den Kontaktbeschränkungen einen Angriff auf die Grundrechte in der Verfassung. Link

10.4.2020
Gronau: Etwa 20 Menschen haben an der Mahnwache vor der Urananreicherungsanlage in Gronau teilgenommen.
Link

6.4.2020
Frankfurt/M: Polizei löst Demo mit mehr als 200 Menschen am Frankfurter Mainufer auf
Link

05.04.2020
Berlin: Hygiene Demo, Grundgesetz 04-04-2020 - Kopie Christian S. - Rosa Luxemburg Platz Link

4.4.2020
Lüneburg: Versammlungsrecht in Corona-Zeiten durchsetzen. Während große Teile der Wirtschaft stillstehen, fressen sich die Braunkohlebagger weiter zu auf die Dörfer im Rheinland, in der Lausitz und im Leipziger Land. Demo in Lüneburg Link

4.4.2020
Konstanz: Polizei stoppt in Konstanz, Protest-Spaziergänger für die Wahrung der Grundrechte Link

3.4.2020
Berlin: Rubikon Demo in Berlin[. politische Bürger dürfen nicht informiert werden.
Link (Das Video der friedlichen Demonstration wurde von YouTube umgehend nach Veröffentlichung gelöscht und also zensiert. Aber unter obiger Adresse war es am 13.4.um 14.00 Uhr aufzurufen.

1.04.2020
Noam Chomsky über die Corona-Krise: "Ein kolossales Marktversagen"
Link

28.03.2020
Berlin: Berlin-Kreuzberg, Kottbusser Tor, Motto: Die Zeit steht nicht still – Achtsamer Protest in Zeiten von Corona und Ausnahmezustand. Link

28.3.2020
Berlin: CORONAVIRUS IN BERLIN: Polizei löst Demo gegen Covid-19-Versammlungsverbot auf.
Link WELT Nachrichtensender

28.3.2020
Berlin: ]Am 28. März 2020 hieß es in Berlin[/b] am Rosa-Luxemburg-Platz „Nicht ohne uns!“ — als Reaktion auf die Frontalangriffe auf unser Grundgesetz. Dieses wird derzeit in einer Heftigkeit und Geschwindigkeit beschnitten, wie es in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Dies ist die Stunde der Bewährung, die Zeit, in der — frei nach Bertolt Brecht — das Unrecht zu Recht und damit Widerstand zur Pflicht wird.
Link

25.3.2020
Flensburg: Etwa 20 Menschen versammelten sich am Mittwochnachmittag in Flensburg um gegen die Einschränkungen Grundrechte, während der Coronakrise, zu protestieren. #flensburg #corona #grundrechte Warnung vor Polizeistaat: Protest gegen Corona-Maßnahmen
shz.de – Nachrichten aus Schleswig-Holstein Link mit Ausnahmezustand!

25.3.2020
Kiel: Demo von ca. 20 Leuten in Kiel: Link

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14.4.2020
keine Pause-Taste für Protest
vor einigen Tagen rief mich ein Mann an, der sich über unser Förderprojekt Seebrücke beschwerte. Die Aktiven hatten mit Mindestabstand und Schutzmaske mit vielen kreativen Aktionen für eine Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager demonstriert. „Das muss doch nicht sein, in Corona-Zeiten. Das bringt die Menschen doch nur auf dumme Gedanken“, war sein Kommentar.
Ich sehe das anders. Gerade in Zeiten massiver Grundrechtsbeschränkungen braucht es friedlichen, verantwortungsvollen Protest, wenn Menschenrechte mit Füßen getreten und Geflüchtete unter unhaltbaren Zuständen in Lager gepfercht werden.
Ich stimme mit unserem Förderprojekt Gesellschaft für Freiheitsrechte überein, dass die Bundesländer Versammlungen nicht verbieten sollten, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen gering gehalten werden kann.
Für uns als Stiftung bedeutet die Corona-Zeit: Wir stehen unseren Förderprojekten und Bewegungsarbeiter*innen zur Seite: mit unkomplizierten Regelungen, Rat und Austausch, etwa zu Strategien, wie sich die Coronakrise als Chance zur Veränderung und für politischen Druck nutzen lässt.
Wiebke Johanning
für das Team der Bewegungsstiftung

Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert Einschränkung von Freiheitsrechten
Die Versammlungsfreiheit ist durch die Corona-Maßnahmen einzelner Bundesländer unverhältnismäßig stark beschränkt. Das ist das Ergebnis einer Kurzstudie Link , die unser Förderprojekt Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Auftrag von Greenpeace erstellt hat. Darin fordert die GFF die Bundesländer auf, in jedem Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen und Versammlungen nicht zu verbieten, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung