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Potentiell vollständige Isolation von HeimbewohnerInnen darf nicht bestehen bleiben

Foto: H.S.

17.04.2020 - von Ulrike Kempchen

Besuchsrechte in Zeiten der Corona-Pandemie – Offener Brief an die Länder nach Beschluss vom 15.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundeskanzlerin hat am 15. April mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer gemeinsame Schritte und Maßnahmen beschlossen, wie in den kommenden Wochen der Weg durch die Corona-Krise beschritten werden soll. Gegenstand der Debatte war insbesondere die Abwägung zwischen dem Schutz der Bevölkerung, der Beschränkung des öffentlichen Lebens, aber auch die schrittweise Öffnung hin zur „Normalität“. Für den Wirkungsbereich des BIVA-Pflegeschutzbundes ist der Punkt 7 des Beschlusses hinsichtlich der vulnerablen Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen relevant.

Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt es ausdrücklich, dass die Auswirkungen einer sozialen Isolation nach Wochen (teilweise) absoluter Besuchsverbote und Ausgangssperren thematisiert wird, insbesondere, dass diese vollständige Isolation zu vermeiden ist. Unserem Informations- und Beratungsdienst liegen diesbezüglich hunderte Anfragen vor. Klargestellt wird in Punkt 7, dass der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung der Infektion der wesentliche Maßstab sein muss. Gleichzeitig führt der Beschluss explizit aus, dass die Regularien „nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen“. Wir teilen diese Auffassung und appellieren an eine angemessene und verhältnismäßige Abwägung.

Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass es für die Träger von stationären Einrichtungen – und damit auch die Bewohner und Angehörigen – klarer und verlässlicher Regelungen und Verfügungen zur Umsetzung bedarf. Dabei ist wichtig, dass die Einrichtungen bei der Umsetzung vor Ort auch und gerade von den Behörden entsprechende Unterstützung erfahren. „Und/oder-Optionen“ in Erlassen, teilweise tägliche Nachjustierungen der Regelungen sowie bisweilen fehlende Allgemeinverfügungen vor Ort haben in den vergangenen Wochen dazu geführt, dass Einrichtungsleitungen keine klaren Vorgehensweisen erhalten haben. Sie mussten daher oft selbsttätig entscheiden. Dies hat zu sehr unterschiedlichen und mitunter extremen Entscheidungen hinsichtlich möglicher Sozialkontakte von Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, die künftig zu vermeiden sind.

Punkt 7 des Beschlusses regelt weiterhin, dass die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ein spezifisches Konzept erstellen soll, welches fortlaufend weiterentwickelt und angepasst werden soll. Der BIVA-Pflegeschutzbund mahnt zum Wohl der Betroffenen dringend an, hier mehr Verbindlichkeit zu schaffen. Eine Soll-Vorschrift enthält zum einen eine gewisse Unverbindlichkeit. Zum anderen stellt sich die Frage, ob überall und durch alle Träger die Möglichkeit besteht, unmittelbar externen Sachverstand hinzuzuziehen. Hier sind nicht nur die Länder unterschiedlich aufgestellt, sondern auch die Träger. Zudem bleibt auch die Frage nach der Finanzierung der Konzepterstellung, Umsetzung und Begleitung offen. Hier brauchen die Anbieter neben der Verbindlichkeit auch Unterstützung und Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen.

Wichtig ist es nun zu verhindern, dass der engagierte Inhalt von Punkt 7 des Beschlusses in der Praxis keine Wirkung entfaltet. Eine potentiell vollständige Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern darf nicht bestehen bleiben. Es muss dafür gesorgt werden, dass mit umsetzbaren Regelungen und einer fachlichen Begleitung die (Wieder-) Aufnahme von geschützten Besuchen in den Einrichtungen zeitnah ermöglicht wird.

Der BIVA-Pflegeschutzbund appelliert daher an die Verantwortlichen der Länder:

Schaffen Sie einheitliche und verbindliche Regelungen, die zeitnah der Isolation der Betroffenen entgegenwirken und deren Einhaltung überprüft wird.

Sorgen Sie für fachliche Unterstützungsmöglichkeiten, damit die Einrichtungen zeitnah sinnvolle Konzepte erstellen können, die gleichermaßen Schutz und Sozialkontakte der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten.

Gerne bringen wir als Betroffenenverband unsere Erfahrungen aus der Beratungsarbeit ein.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Kempchen
Leiterin Recht

siehe auch: Positionspapier der BIVA zu Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen vom 26.3.2020 unter: Link

Quelle: BIVA