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Bundestag berät Entwurf eines Zweites Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Foto: H.S.

15.05.2020 - von Hanne Schweitzer

Die gewählten VolksvertreterInnen des Bundestags beraten am Donnerstag, 14. Mai 2020, abschließend eine halbe Stunde lang (!!!) über den von Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die erste Beratung war am Donnerstag, 7. Mai 2020, anschließend ging der Entwurf zur Beratung in den Gesundheitsausschuss. Er, man könnte auch sagen Spahn, will erhebliche Eingriffe in das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.

Entwurfsinhalt u.a.:
"Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden."
Das heißt: Impfungen und/oder Immunstatus sind künftig die Entscheidungsgrundlage von Arbeitgebern bezüglich der Einstellung und der Verwendung von Arbeitnehmern einschließlich einer möglichen Differenzierung der Arbeitsbedingungen. (Impfnötigung / Homeoffice forever bei nicht Geimpften?!?)
 
Der Entwurf enthält weitere Digitalisierungs- und Überwachungsvorschriften.
Künftig sollen auch nicht-infizierte Bürger nach erfolgter negativer Testung (PCR-Test oder Antikörpertest) auf SARS-CoV und SARS-CoV-2 gemeldet werden müssen, und zwar unter Angabe einer Vielzahl personenbezogener Daten wie Geschlecht, Geburtsmonat, Geburtsjahr, Wohnort, Untersuchungsbefunde und Grund der Untersuchung. Pseudonymisiert werden sollen lediglich der Name und der Geburtstag. Haha. Danwird beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, und schon ist man registriert.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich Kelber, hat die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Grundrechtseingriffs betont. Die SPD-Justizministerin Lambrecht labert und zeigt sich ihrer Aufgabe nicht gewachsen.

"Der Ausschuss für Inneres und Heimat", (was es nicht alles gibt! Einen Auschuss für Heimat! Der jedenfalls "hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19214)." und hofft, möglichst viel davon durchsetzen zu können.
"Abgestimmt wird zudem über Entschließungsanträge der Linken (19/19219), der wird aber nirgends erwähnt, geschweige denn ist er einsehbar. Das gilt auch für den Antrag der von Bündnis 90/Die Grünen. Die Antragsnummer muss neu sein.


Siehe auch Lambrecht gegen Kelber bei Heise unter: Link

Aufschlüsse über das Gesetz gibt auch dieses kurze Video unter: Link

Was denken die Abgeordneten?
Das bei Bundestag.de¹ veröffentlichte "Meinungsbild" der Bundestagsfraktionen trägt zwar die irreführende Überschrift "Streit über Stra­tegien in der Ge­sundheits­politik", sieht für Spahn und Co. aber hervorragend aus. Die Abgeordneten stehen bei Fuß.

Eingereichte Anträge:
-- Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“ (19/18999)
-- Drei Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren“ (19/18946), „Vom Reagieren zum Agieren – Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen“ (19/18950) und „Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland schaffen“ (19/18952),
-- Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen“ (19/18749).
-- Vier Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Pflegende Angehörige unterstützen – Nicht nur in der Corona-Krise“ (19/18957), „Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern – Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen“ (19/18956), „Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken – Corona-Prämie gerecht ausgestalten“ (19/18940) und „Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden“ (19/17797).

Entwurf eines Zweites Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Link

¹Link

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PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten
Berlin (ots) - Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses [1] angenommen.

Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller Getesteten erfasst werden [2].

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen Getesteten gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung [3].

"Die Bundesregierung möchte - so macht die Beschlussempfehlung deutlich - das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst.", erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

"Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren," betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

Weiterführende Informationen unter: Link

Quellen/Fußnoten:

[1] Beschlussempfehlung: Link

[2] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/18967: Link

[3] Stellungnahme des BfDI an den Deutschen Bundestag zum zweiten Pandemieschutzgesetz Link

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Quelle: Bundestag, Bundespressestelle Piraten