Foto: H.s.
15.05.2020 - von Hanne Schweitzer
Die Gewerkschaft ver.di fordert Verbesserungen der neuen Solo-Selbstständigenregelung in NRW, die am 12.Mai 2020 bekannt gegeben wurde.
Die gute Nachricht
Wie in Baden-Württemberg, wo Solo-Selbstständige sowie Kleinunternehmen schon seit einigen Wochen die Kosten ihres privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat bei der Solo-Selbstständigen-Unterstützung von 9.000 Euro geltend machen, können das nun auch ihre KollegInnen in NRW. Allerdings nicht so ganz ganz, NRW ist arm. Aber je 1.000 Euro für die Monate März und April billigt das Land den Solo-Selbstständigen zu. Zwei Monate á 1.000 Euro.
Der Bund wollte sich an den Kosten nicht beteiligen. NRW, sprich die NRW-Steuerzahler, zahlen allein.
Ver.di bedauert, dass "der Umfang der Hilfe für den Lebensunterhalt" völlig unzureichend ist". Christof Büttner, von ver.di NRW: »Zwar wurde für die Monate März und April eine notdürftige Lösung gefunden, aber schon im Mai treibt die Landesregierung massenhaft Soloselbständige in den Bezug von ALG II. Hier muss die Landesregierung nachbessern.« Und die Gewerkschaft und die Solo-Selbstständigen sollten sich rühren!
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