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Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen unzureichend umgesetzt

Foto: H.s.

22.05.2020 - von BIVA

Die Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. zur Lockerung der Besuchsverbote hat Wirkung gezeigt. „Mit Enttäuschung müssen wir jetzt allerdings feststellen, dass die Umsetzung in vielen Einrichtungen nicht oder völlig unzureichend erfolgt“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins. „Viele Bewohnerinnen und Bewohner leiden weiterhin unter den emotionalen und körperlichen Folgen sozialer Isolation.“

Täglich erreichen die Rechtsberater des BIVA-Pflegeschutzbundes erschütternde Anrufe und E-Mails mit Klagen über die für viele immer noch schwer erträglichen Zustände in vielen Einrichtungen: Besuchsumstände, die „Gefängnisbesuchen“ ähneln oder für Hörgeschädigte oder Demenzerkrankte nicht geeignet sind. Privatsphäre ist unmöglich. Besuchszeiten sind selbst für weit angereiste Angehörige auf wenige Minuten beschränkt. Die Anzahl der Besucher ist aus Sicht der Betroffenen willkürlich begrenzt. Bettlägerigen und sehr pflegebedürftigen Menschen können Angehörige aufgrund von Abstandsregeln nicht helfend zur Seite stehen. Oftmals wird der Besuch gänzlich verweigert mit dem Hinweis, dass noch kein Hygienekonzept vorliege. Das sind nur einige der häufigsten Beschwerden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund stellt daher die dringende Forderung, endlich verbindliche Vorgaben und Fristen für die Erstellung von bedarfsgerechten Besuchs- und Hygienekonzepten zu erlassen. Diese Konzepte müssen von den Aufsichtsbehörden überprüft und sollten für jeden zugänglich, z.B. auf der Internetseite der Einrichtungen, veröffentlicht werden. Nur wenn den Heimen klare Handlungsanweisungen an die Hand gegeben und Fristen gesetzt werden, können Unsicherheiten und damit willkürliche und oftmals unnötige Härten vermieden werden.

Mit Hilfe einer bundesweiten Umfrage sammelt der BIVA-Pflegeschutzbund derzeit weitere Erfahrungen von Menschen mit den jetzt geltenden Besuchsregeln (Link. Erste Ergebnisse zeigen bereits, dass Angehörige, die Zutritt in die Einrichtungen erhalten haben, nicht selten einen schlechten Allgemeinzustand der Bewohner feststellen, was auf die verringerte Betreuungs- und Pflegeleistung zurückzuführen ist. Stegger sieht dies im Zusammenhang mit den ausbleibenden Besuchen, die in den Einrichtungen stets sowohl eine kontrollierende als auch sehr häufig eine aktiv unterstützende Funktion haben. „Länder und regionale Aufsichtsbehörden müssen hier schnellstens handeln, um die gesetzlich vereinbarten Besuchserleichterungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner umzusetzen und die negativen Folgen der Isolation zu beenden“, sagt Stegger.

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Quelle: BIVA