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Direktversicherung: Gut wenn sie vor Rentenbeginn ausgezahlt wird ...

Foto: H.S.

24.06.2020 - von I.K.

Jetzt erst habe ich Ihre Seiten zur Direktversicherung gelesen, bin selbstverst�ndlich nach wie vor �rgerlich �ber die Lasten, die Rentnerinnen und Rentnern auferlegt werden.
Aber f�r mich pers�nlich hatte ich einen Ausweg gefunden. Und dieser Tipp fehlt in allen Ver�ffentlichungen, die ich kenne. Er hat aber (bis jetzt) funktioniert. Ich habe weder Kranken-, noch Pflegeversicherungsbeitr�ge auf meine Direktversicherung gezahlt. Das ging so:

Meine Direktversichererin meldete sich bei mir, als ich die 12-Jahres-Mindestgrenze vor Auszahlungen erreicht hatte (ich war erwerbst�tig). Ich entschied mich f�r Einmalauszahlung. Daraufhin wollte die Krankenkasse Beitr�ge haben.

Ich berief mich auf das Schreiben der Direktversicherung, in dem dankenswerterweise die passenden Paragrafen aus dem SGB V (Krankenversicherung) benannt wurden: Im zweiten Titel des 8. Kapitels geht es um die beitragspflichtigen Einnahmen von Krankenversicherungsmitgliedern. In Paragraf 226 wird die grunds�tzliche Zahlungspflicht festgelegt. In Paragraf 228 wird die Beitragspflicht von Rentnerinnen festgelegt. In Paragraf 229 geht es dann um die Einbeziehung der Versorgungsbez�ge in die beitragspflichtigen Einnahmen; (1)Nr.5 bedingt die Einbeziehung der Direktversicherung.

Aber: Paragraf 229 legt nur fest, was Renten in punkto Krankenkassenbeitr�gen gleichgestellt ist. (1) sagt ausdr�cklich:"Als der Rente vergleichbare Einnahmen ... gelten, soweit sie ... zur Alters-... versorgung erzielt werden." Da meine Direktversicherung ja schon Jahre vor der Rente ausgezahlt wurde, hatte sie f�r mich einen anderen Zweck, nicht die Alterssicherung. Dann geht es im SGB V darum, wer diese Beitr�ge einzieht. In Paragraf 256(1) steht, dass die Krankenkasse "f�r Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen", die Beitr�ge einzieht.

Nun, ich war nicht Rentenbezieherin. Also konnte die Krankenkasse nichts einziehen. Sie best�tigte mir auch, dass meine Beitr�ge aus meiner Erwerbst�tigkeit vorgingen.

Es kann nat�rlich sein, dass die Krankenkasse sich noch mal meldet, wenn ich demn�chst in Rente gehe. Aber dann werde ich nach der Stelle im SGB V suchen, die �ber den entsprechenden Zeitpunkt bestimmt.
Ich wollte diesen Tipp mal weitergeben.

Quelle: Mail an die Redaktion