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Cochem: Gerichtsverhandlung wg. zivilem Ungehorsams gegen Atomwaffen der Go-In-Gruppe von Büchel17

23.06.2020 - von Gruppe Büchel17

Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Flugplatz: „Go-In-Gruppe“ von Büchel17 wegen „Hausfriedensbruch“ angeklagt.
Gerichtsverhandlung
24.6.2020, 9:00 Uhr, Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem
Mahnwache mit Fotogelegenheit: 24.6.2020 ab 8:00 Uhr vor dem Gerichtgebäude

Zwei Frauen aus Münster und Hannover und ein Mann aus Gießen werden am 24.6.2020 vor dem Amtsgericht Cochem ihren Zivilen Ungehorsam gegen die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands rechtfertigen, den sie auf dem
Bundeswehr-Flugplatz und Atombomben-Stationierungsort Büchel (Eifel) geleistet haben.

Gemeinsam mit neun weiteren Friedensaktivist*innen aus ganz Deutschland hatten sie am 30.4.2019 eine zweifache mit NATO-Draht verstärkte Einzäunung des Bundeswehr-Geländes ohne Erlaubnis des Militärs überwunden und mit Bannern und Plakaten eine friedliche Mahnwache veranstaltet. Der Zweck des „Go-In“ bestand darin, den Übungsbetrieb der Bundeswehr-Tornados zu behindern, die dort täglich den Abwurf von US-Atombomben trainieren.

Die Angeklagten halten die Existenz von atomaren Massenvernichtungswaffen auf dem Bundeswehr-Gelände für gesetzeswidrig und sehen in dem steigenden Atomkriegsrisiko einen Notstand, der Aktionen Zivilen Ungehorsams rechtfertigt. Sie fordern einen Freispruch.

Weitere Beklagte der „Go-In-Gruppe“ von Büchel17 erwarten ihre Vorladung vor das Amtsgericht. Die fünf Mitglieder einer weiteren Gruppe, die zeitgleich ein „atomwaffenfreies Picknick“ zwischen den Umzäunungen veranstaltet hatte, wurden kürzlich wegen „Hausfriedensbruchs“ verurteilt.

Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rolf Wissen erklärte anlässlich des Verhandlungsbeginns gegen 5 Angeklagte der Gruppe am 3.6.2020 im SWR, „nach der momentanen Gesetzeslage“ sei die Staatsanwaltschaft „verpflichtet einzuschreiten“. Die Aktivist*innen appellieren dagegen an Staatsanwaltschaft und Gericht, im Rahmen des Verfahrens festzustellen, dass die Stationierung atomarer Massenvernichtungswaffen auf deutschem Staatsgebiet und die Atomkriegsübungen der Bundeswehr („Nukleare Teilhabe“) illegal seien.

Gruppe Büchel17
Hintergrundinformationen

Ziviler Ungehorsam zur Abschaffung der Atomwaffen in Büchel seit 1997. Gewaltfreie Aktionen zur Durchsetzung des Abzugs der Atomwaffen aus Deutschland finden seit 1997 in Büchel statt. Zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten schnitten den Militärzaun auf, betraten des Militärgelände („Go-In“), hielten nicht genehmigte Versammlungen ab, riefen zu Befehlsverweigerung, Blockaden, Go-In-Aktionen und zum „Whistleblowing“ auf.

Seitdem wurden mindestens 95 Menschen wegen Straftaten im Zusammenhang mit solchen Aktionen Zivilen Ungehorsams angeklagt, einige von ihnen mehrmals. Dreizehnmal gingen Menschen ins Gefängnis, nachdem sie wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen in Büchel verurteilt worden waren. Derzeit dürften wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams zur Abschaffung der Atomwaffen in Büchel 35 Strafverfahren laufen. Außerdem sind fünf
Verfassungsbeschwerden anhängig. Die nächsten Verhandlungen im Amtsgericht Cochem wegen Zivilen Ungehorsams in Büchel sind terminiert für den 2. und 7. September 2020.

Quelle: Martin Otto, GAAA (Stand: 14.6.2020)
Informationen zur Aktion Zivilen Ungehorsams am 30.4.2019:
Link "Frieden schaffen ohne Waffen" - Teilnehmer*innen von Büchel17 auf dem Militärflugplatz Büchel am 30.4.2019. Foto: Büchel17“
Pressemitteilung vom 30.4.2019:
Link
affenfreies_Picknick_auf_BW-Flugplatz_Buechel_20190430.pdf
Juristische Folgen vor dem Amtsgericht Cochem

Einlassung von Gerd Büntzly am 3.6.2020 („Picknick-Gruppe“)
Link

Einlassung von Klaus Bürkle am 3.6.2020 („Picknick-Gruppe“)
Link

Einlassung von Dr. Brigitte Janus am 3.6.2020 („Picknick-Gruppe“)
Link

Einlassung von Dieter Reckers am 3.6.2020 („Picknick-Gruppe“)
Link

Schlusswort_Amtsgericht-Cochem_20200603.pdf
Pressekontakt:
Stefanie Intveen, 0151 56094920, stefanie.intveen(at)web.de (V.i.S.d.P.)

Weitere Hintergrundinfos zu weiteren Strafverfahren wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams in Büchel
erteilt Martin Otto, Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen (Link, per
Email: jur.folgen(at)gaaa.org

Quelle: Gruppe Büchel17