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19.06.2020 - von Dr. med. Stefan Streit
Wir brauchen neue Übereinkünfte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte den durch die Digitalisierung infrage gestellten Datenschutz kurieren. So weit die Theorie. Aus der Praxis lesen wir Leitartikel zur Kinderpornografie unter der Überschrift „Datenschutz wird Täterschutz“, weil die Strafverfolgung von Kinderpeinigern .durch Datenschutz behindert wird.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes NRW beklagt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegen der Abhörpraxis des BND von digitalem Datenverkehr im Ausland: „Wer in Berlin daraus ein wasserdichtes Gesetz machen soll, ... dem wünsche ich viel Freude bei der Arbeit.“ Unter „Verschleppte Warn-App“ liest man Datenschutzgerangel, das die Hoffnung auf mehr Sicherheit bis zur Einführung des Coronaimpfstoffs zunichtemacht. Rechtskonformer Menschenschutz gelingt nicht mit unserem aktuellen Datenschutzkonzept.
Deshalb behaupte ich, der Datenschutz überlebt die DSGVO-Therapie nicht! Datenschutz funktioniert digital weder in der Praxis noch in der Theorie. Während Rechtsordnung und Datenschutz auf dem Kausalprinzip basieren, funktioniert Digitalisierung ausgezeichnet ohne Kausalprinzip und noch viel besser ohne Datenschutz und Rechtsordnung. In der Welt der Gesetze sollte der Datenschutz über den Kausalzusammenhang die informationelle Selbstbestimmung der freien Menschen schützen. In der Welt vor Corona wunderten wir uns und machten weiter anständig unsere Arbeit. Nun, mit dem Virus im Nacken, hören wir die kindliche Stimme, die behauptet, der Kaiser habe keine Kleider an. Es muss was passieren!
Und tatsächlich, die aktuellen Verlautbarungen lassen keinen anderen Schluss zu: Hier bewegt sich was. Das Therapieziel für den Datenschutz wurde von Heilung auf Palliativbehandlung geändert, der Datenschutz stirbt in Kürze. Menschen und Digitalisierung existierten auch ohne Kausalprinzip und Datenschutz weiter. Stimmt! Nach dem Ende des Datenschutzes fehlt das Kausalprinzip allerdings nicht nur in der Algorithmenwelt der künstlichen Intelligenz, sondern auch im Rest unserer digitalisierten Alltagswelt. Wie soll eine Rechtsordnung unter diesen Umständen freiheitliches Zusammenleben von Mensch und Maschine moderieren? Wir brauchen dringend neue und tragfähige Übereinkünfte.
Als demokratische Gesellschaft brauchen wir vor allem anderen eine wirksame Rechtsordnung, damit die Menschen auch in einer digitalisierten Welt zusammenleben können, bis wir einen Ersatz für das Kausalprinzip gefunden haben.
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