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01.07.2020 - von E.P.
Mit Hinweis auf die Erreichung des 66. Lebensjahres erh�ht der ADAC meinen Jahresbeitrag f�r meine Auslandskrankenschutzversicherung von 18,60 Euro auf 36,10 Euro, also knapp 100 Prozent.
Ebenso wird meine Reiser�cktrittsversicherung von 145,00 Euro auf 241,01 Euro angehoben, was immerhin auch noch einer Erh�hung um knapp 66 % entspricht.
Ich w�rde gerne wissen, ob dies gesetzlich erlaubt ist.
F�r Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
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JA, es ist noch immer gesetzlich erlaubt. Seit dem Jahr 2006 sogar ausdrücklich. Zur Zeit bietet die Debeka die periswerteste Auslandsreisekrankenversicherung an, für SeniorInnen kostet sie acht Euro im Jahr!
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