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Entgeltsicherung für über 50Jährige verlängert

02.01.2006

Wer über 50 ist, und eine Arbeit annimmt, die niedriger bezahlt wird, als die frühere, erhält dafür noch bis Ende 2007 aus öffentlichen Kassen einen Teilausgleich.

Quelle: FAZ, 31.12.05

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