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07.07.2020 - von Andreas Weichelt
Die Seniorenvertretung Bremen hat sich als Arbeitsschwerpunkt 2020 u. a. auf die Auswirkungen der Altersarmut in den Bremer Quartieren festgelegt. Die Ergebnisse des vom DGB herausgegebenen Report (DGB Hannover 2020) bestätigen diese Notwendigkeit. Es wurde wissenschaftlich fundiert festgestellt, dass die durchschnittliche Rente bei Männern im Jahre 2018 bei 1.100,76 € und bei Frauen bei 694,00 € lag.
Kaufkraftbereinigt ergibt sich bei Männern für den Zeitraum ab 2000 ein Verlust von 202,00 € und bei Frauen ein geringes Plus von 78,00 €.
Dieses Ergebnis zeigt, dass schon heute ein Großteil der Bremer Rentner nur schwerlich „über die Runden" kommt. Dies gilt insbesondere für alleinstehende Frauen.
Noch dramatischer wird es, wenn man das Renteneintrittsalter und die Höhe der erwerbsgeminderten Renten in Betracht zieht. Männer und Frauen scheiden dabei durchschnittlich mit 62 Jahren aus dem Erwerbsleben aus. 2018 bezogen deshalb in Bremen 15.800 Menschen Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung. 2003 waren dies lediglich 5.500 Personen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Armutsgefährdungsquote von Rentnern und Rentnerinnen wieder. Diese stieg von 10,6% im Jahre 2008 auf 16.6% im Jahre 2018 an. Dies bedeutet einen dramatischen Anstieg von 51% in nur 10 Jahren.
Die weiteren Ergebnisse belegen, dass Frauen stärker als Männer von Altersarmut betroffen sind. Ein Viertel aller Frauen erhalten eine Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Darüber hinaus ist das Rentenniveau von 1980 in Höhe von 57,6% auf jetzt 48,2% gesunken. Sinkt das Rentenniveau weiter, werden zukünftig immer mehr ältere Menschen in Bremen von Altersarmut betroffen sein.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird deshalb die Seniorenvertretung Forderungen aufstellen und politisch einfordern, damit diese Entwicklung gestoppt werden kann. Dafür sind weitere Gespräche mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern des DGB notwendig. Weiter kann unsere AG "Rente" erneut einberufen werden. Wir müssen dann die Ergebnisse unseres Rentenpapiers ggf. aktualisieren, damit entschieden werden kann, wie unseren Forderungen Nachdruck verliehen werden kann. Eine Betrachtung zukünftiger Altersarmut in den Quartieren muss ein weiteres Ziel unseres Untersuchungsprozesses sein.
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