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Am AUSNAHMEZUSTAND wird weiter festgehalten !!!

Foto: H.S.

06.07.2020 - von Hanne Schweitzer

Die Merkelregierung hält an Corona-Sonderrechten wegen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" fest, die vom Bundestag mit sehr sehr vielen Stimmen vor einem Vierteljahr abgenickt wurde. So wurden die "Sonderrechte" möglich, die von der Regierung ohne Beteiligung des Bundestags erlassen werden konnten. Wie das Handelsblatt am 2.7.2020 schrieb, sagte Merkel bei der Regierungsbefragung am Vortag: „Die Situation ist so unsicher, dass ich die epidemische Lage weiter für gegeben halte“.

Was die Dauerkanzlerin für gegeben hält, sieht nicht nur der Staatsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg aus seiner Perspektive ganz anders. In einem Gutachten für die Bundestagsfraktion der FDP kam er zu dem Schluss, "dass die Einschränkung von Parlamentsrechten zurückgenommen werden muss, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Es gebe eine „Aufhebungspflicht“, heißt es in dem Dokument, dem Handelsblatt vorliegt. Erstaunlich, dass so etwas nicht klar geregelt ist. Mit "Sonderrechten" haben wir in diesem Land ja schließlich einige sehr miese Erfahrungen gemacht. ... H.S.
Handelsblatt: Link
corona-ausnahmezustand-fest-doch-es-gibt-rechtliche-zweifel/25967970.html

Joachim Hirsch: Sicherheitsstaat 4.0
Man muss keiner Verschwörungstheorie anhängen wenn man vermutet, dass die Pandemie von einigen Akteuren dazu benutzt wird, den Sicherheits- und Ausnahmestaat auszubauen und nach Möglichkeit auf Dauer zu stellen. Die bevorstehende schwere Wirtschaftskrise mit ihren noch kaum abschätzbaren gesellschaftlichen Folgen dürfte dazu einigen Anlass geben. ...

In der Öffentlichkeit herrscht die Argumentation vor, dass der Ausnahmestaat zwar unerfreulich und demokratisch problematisch, aber in einer besonderen Notlage eben unverzichtbar sei und dass die eingeführten Beschränkungen eines Tages wieder aufgehoben würden. ...

Dass die entwickelten Überwachungstechniken einfach wieder abgeschafft werden, ist unwahrscheinlich. Kaum zu erwarten ist, dass das Infektionsschutzgesetz mit seiner Generalklausel wieder geändert wird. ...

Es fragt sich, wo eigentlich parlamentarische oder außerparlamentarische Initiativen zu einer Revision des Seuchengesetzes bleiben. Das wäre auch eine Sache der Opposition, die sich bisher eher durch Schweigen ausgezeichnet hat. ... Weiterlesen auf Links-web unter: Link

Quelle: Handelsblatt, Linksnet