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18.09.2020 - von H.S.
Die Korken werden bei den Verwaltern größerer Eigentumswohnanlagen geknallt haben, nachdem der Bundestag am 17.9. 2020 die Wohneigentumsgesetz-Reform beschlossen hat. Auch finanzkräftige Besitzer mehrerer Eigentumswohnungen in einer Anlage haben es nun leichter, finanzschwächere Besitzer, die mit kostspieligen oder spleenigen Sanierungsvorschlägen nicht einverstanden sind, zu überstimmen und sie letztlich zum Verkauf der Wohnungen zu "bringen". Hurtig hurtig soll die sogenannte Reform voraussichtlich am 1.Dezember 2020 in Kraft treten.
siehe dazu die Erläuterungen bei Haufe.d unter: Link
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