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Corona-Sonderrecht: Aufhebung der Abgeordnetenimmunität verlängert

Foto: H.S.

24.09.2020

"Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag die vorsorgliche Aufhebung der politischen Immunität seiner Mitglieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der Tagesordnungspunkt dauerte knapp fünf Minuten. Dann hatte der Bundestag am 17. September 2020 ohne großes Aufsehen eine Maßnahme verlängert, die eigentlich am 30. September auslaufen sollte: die Aufhebung der politischen Immunität seiner Mitglieder. ...

Das Corona-Sonderrecht, eingeführt am 25. März 2020, ermächtigt beispielsweise den Bundesgesundheitsminister zum Oberkommandierenden des Infektionsschutzes, der selber Gesetze erlassen kann und der es den Landesregierungen in den Bundesländern erlaubt, per Verordnungen zu regieren.

Zu diesem Sonderrecht gehört auch, Grundrechte außer Kraft setzen zu können. Einige sind es bis heute: beispielsweise die Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz), die Religionsfreiheit (Artikel 4), die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Berufsfreiheit (Artikel 12), teilweise die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13). ...
Das Corona-Ausnahmerecht soll bis längstens 31. März 2021 dauern. So wurde es am 25. März beschlossen. Der aktuelle Beschluss vom 17. September zu Aussetzung der politischen Immunität lässt allerdings daran zweifeln, ob es bei der Befristung bleibt.
Die Abgeordneten haben ihre eigene politische Immunität zugunsten eines vermeintlichen Infektionsschutzes geopfert. ..."
24. September 2020, Thomas Moser bei Telepolis unter: Link

Quelle: Telepolis, Tilman Moser