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Nationale IMPFSTRATEGIEN: Über 80Jährige sollen den Anfang machen!

Foto: H.S.

30.12.2020 - von Hanne Schweitzer

Eine wichtige Ergänzung zu den Nationalen IMPFSTRATEGIEN "Über 80Jährige sollen den Anfang machen!" ist der Link zu einer Studie des Robert-Koch-Instituts im Epidemilogischen Bulletin 2-2021 v. 14.01.2021, Seite 27, wo wortwörtlich geschrieben steht: "... In der höchsten Altersgruppe (≥ 75 Jahre) ist daher eine Aussage über die Effektivität der Impfung mit hoher Unsicherheit behaftet..." siehe: RKI räumt ein: Geringe Evidenz für eine Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen Link und der Link zur Studie unter: Link


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Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV) auf seiner Webseite veröffentlicht. Allerdings ohne Datum. (zuletzt noch am 30.12.20.)
Aus den ursprünglich vorgeschlagenen sechs Personengruppen, die nach eineinander geimpft werden sollten, sind drei gebildet worden.

"§2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

§3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
c) Personen nach Organtransplantation,
3. eine enge Kontaktpersona) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

§4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,
d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,e) Personen mit Diabetes mellitus,
f) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder
arterieller Hypertension,
g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,
h) Personen mit Krebserkrankungen,
i) Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,
j) Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen,
3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,
4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
6. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
7. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
8. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

§5 Folge- und Auffrischimpfungen
Die §§ 2 bis 4 gelten entsprechend für Folge- und Auffrischimpfungen, die für ein vollständiges Impfschema im Rahmen der Zulassung vorgesehen sind. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits eine erste Schutzimpfung erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen, die noch keine Schutzimpfung erhalten haben...." Siehe: Link


- Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut hat ihre Empfehlungen darüber konkretisiert, in welcher Reihenfolge die Corona-Impfungen erfolgen sollen. Laut Deutschlandfunk vom 7.12.20 verschickte die Kommission einen Entwurf an die Bundesländer und an medizinische Fachgesellschaften, die nun darauf reagieren können.

Grundsätzlich gilt:
A) Bis heute gibt es keinen zugelassenen Impfstoff. (Zum Hype um den Impfstoff von BioNTech siehe Jens Berger auf Gewerkschaftsforum.de unter: Link )
Das gilt, obwohl die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 8.12.20 in der FAZ eine ganzseitige, magentafarbene Anzeige geschaltet hat. Darauf zu sehen, ein 10 ml Fläschchen mit dem Etikett COVID19 VACCINE. Darunter steht in weißer Schrift: "Freiheit und Wettbewerb sind Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Forscher und Unternehmen innovative Produkte entwickeln, die allen nutzen; ein Impfstoff gegen Corona! Die Mainzer BioN Tech SE hat der weltweiten Pandemiebekämpfung damit zu einem großen Durchbruch verholfen." Mit anderen Worten: Preiskontrolle und Regulierung von Angebot und Nachfrage bleiben unter "marktwirtschaftlicher" Fuchtel.
B) Es sind zwei Injektionen pro Person im Abstand von einigen Wochen nötig, d.h. die Zahl der zu Impfenden ist doppelt so hoch, wie weiter unten angegeben.
C) Wer bereits eine Corona-Infektion hatte, soll zunächst nicht geimpft werden.
D) Die Ständige Impfkommission hat nach eigenen Angaben keine Hinweise darauf, dass eine Impfung ein Risiko darstellt, wenn jemand das Virus bereits hatte. Die Fachleute sehen darum keine Notwendigkeit, jeden als "Impfling" vorgesehenen Bürger vorher auf eine überstandene Infektion zu testen.
E) Ob die Einteilungen der Impfgruppen nach Alter und Berufstätigkeit auch für Privatpatienten bzw. Selbstzahler gelten sollen, war bislang von mir nicht herauszufinden.
F) Nicht bekannt ist bisher auch, ob sich die "Impflinge" den Impfstoff aussuchen können, weil sie z.B. einen haben wollen, der keine oder geringere Anteile genmanipulierter Inhaltsstoffe enthält.


Alle BürgerInnen des Landes wurden zwecks Priorisierung von der Ständigen Impfkommission in sechs Gruppen aufgeteilt
1.Gruppe:
Zuerst sollen Personengruppen geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben oder beruflich besonders exponiert sind. Zu diesen Gruppen der ersten Phase zählen Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen SOWIE GANZ ALLGEMEIN MENSCHEN ÜBER 80 JAHRE* und Mitarbeiter in den Notaufnahmen von Krankenhäusern, in der Transplantationsmedizin und in der Betreuung von Covid-19-Patienten.
Dazu zählen laut Robert Koch-Institut 8,6 Millionen Menschen.

2.Gruppe:
In der nächsten Gruppe sollen 75- bis 80-Jährige und zum Beispiel Bewohner von Demenz-Einrichtungen geimpft werden. Dazu kommt das Personal im stationären und ambulanten Dienst, in Einrichtungen für Demenzkranke oder Menschen mit geistiger Behinderung.
Hier geht es insgesamt um 6,7 Millionen Personen.

3.Gruppe:
SeniorInnen im Alter von 70 bis 75 Jahren, und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 bergen. Ebenso deren Kontaktpersonen, ebenso medizinisches Personal mit einem mittleren
Risiko, in Kontakt zu Infizierten zu kommen. Auch Menschen in Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünften zählen zu dieser dritten
Gruppe, ebenso die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern.
Insgesamt umfasst diese Gruppe etwa 5,5 Millionen Menschen.

4.Gruppe:
Dazu gehören Menschen zwischen 65 und 70 Jahren, sowie Patienten mit Vorerkrankungen, die nur ein moderates Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, medizinisches Personal mit niedrigem Expositionsrisiko sowie Saisonarbeiter und Beschäftigte in der Fleischindustrie. Auch Lehrer und Erzieher gehören zu dieser Gruppe.
Insgesamt umfasst diese Gruppe knapp sieben Millionen Menschen.

5.Gruppe:
Dazu gehören Menschen zwischen 60 und 65 Jahre, „Personal in Schlüsselpositionen der
Landes- und Bundesregierungen“, Beschäftigte im Einzelhandel, Angehörige von Berufsgruppen der sogenannten kritischen Infrastruktur wie Feuerwehrleute, Polizisten und Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr.
Insgesamt umfasst diese Gruppe ca. neun Millionen Menschen.

6.Gruppe:
Alle, die unter 60 Jahre und vergleichsweise gesund sind, sollen zuletzt geimpft werden. Insgesamt umfasst diese Gruppe ca. 45 Millionen Menschen.

Die Fachverbände haben nun drei Tage Zeit, den Entwurf, der inclusive aller über 60Jährigen und des "Personals" immerhin 27,8 Millionen Menschen betrifft, Stellung zu nehmen. Danach wird das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn, (CDU), wieder - na was wohl - eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Nix Parlament! Geht ja schließlich nicht um Masern!

* siehe zur Impfung älterer Menschen auch Bill Gates im Gespräch mit Ingo Zamperoni am 12.4.20 unter: Link

23.12.2020: Im Netz kursiert folgender Spruch: "Bitte nicht die Ärzte und das Pflegepersonal zuerst impfen! Wenn`s schief geht, sind wir im Arsch. Nehmt zuerst Journalisten und Politiker." Als Journalistin wird es mir plümerant!

18.12.2020, FAZ über Impfstratgie: "Die Verteilung des Impfstoffs wird ein Test
für den Zusammenhalt in der Gesellschaft werden. Die Vernunft verlangt von Jüngeren und Gesunden, ihre eigenen Interessen zugunsten anderer zurückzustellen. Gewiss, manche werden sich aufregen, sich benachteiligt fühlen und vielleicht sogar vor Gericht ziehen. Doch man kann es auch als Chance betrachten. Es ist eine Gelegenheit, Größe zu zeigen“. (!)

13.12.2020: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die stellt die Gruppeneinteilung für eine Corona-Schutzimpfung infrage. Schäuble: „Ich persönlich würde die Menschen, die mit Infizierten arbeiten müssen oder mit Alten und Kranken zu tun haben, an der ersten Stelle priorisieren. Sie haben ein extrem hohes Risiko, sich mit Corona zu infizieren. Und wenn zu viele Ärzte und Pflegekräfte ausfallen, stehen wir vor einem riesigen Problem.“
Schäuble in der WELT am Sonntag Printausgabe am 13.12.2020:

9.11.2020
Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?

In einem gemeinsamen Positionspapier unterbreitet die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut, der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Empfehlungen dazu, wie der Zugang zu COVID-19-Impfstoffen auf ethisch, rechtlich und praktisch sinnvolle Weise geregelt werden kann. ...
Siehe: Link

6.11.2020
Nationale Impfstrategie COVID 19 des Bundesgesundheitsministeriums

Um eine erfolgreiche und sichere Umsetzung der COVID-19-Impfstrategie zu gewährleisten, bedarf es aufgrund der Pandemie-Situation, Verwendung neuer Impfstoff-Plattform- technologien, einer hohen Erwartungshaltung in der Bevölkerung und der Tatsache, dass vermutlich mehrere Impfstoffe mit unterschiedlichen Produkteigenschaften gleichzeitig zum Einsatz kommen werden, einer engmaschigen kommunikativen und wissenschaftlichen Begleitung. ... Bundesgesundheitsministerium unter: Link
-------Strategie zur Einführung und Evaluierung einer Impfung gegen Sars-CoV-2 in Deutschland (PDF, 546 KB und Strategy to Introduce and Evaluate a Sars-CoV-2 Vaccine in Germany (PDF, 586 KB) am 28./29.11.2020 nicht aufrufbar.---------

28.10.2020
Die Europäische Union und die Ärzteschaft hatten schon länger darauf gedrängt
,
nun hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) ein erstes Konzept für eine nationale Impfstrategie veröffentlicht, die bei der Zulassung eines Impfstoffs gegen COVID-19 eine Richtlinie sein soll. Vorgesehen ist die Impfung der Bevölkerung in zwei Phasen. In einer ersten Phase sollen den Angaben zufolge zentrale Impfstellen mit mobilen Teams durch die Bundesländer ein­gerichtet werden, die auch deren Anzahl selbst bestimmen. ...
Ärzteblatt unter: Link

23.9.2020
Many Californians, particularly Black residents, would skip taking COVID-19 vaccine today, survey finds.
As scientists race to develop COVID-19 vaccines, a new poll shows fewer than one-third of Black residents in California plan to get immunized.
Though eye-catching and troubling for health officials developing a plan for disseminating a vaccine throughout the state, the findings of the statewide survey didn’t come out of the blue. Luke Money,Los Angeles Times,Staff Writer: file:///home/hanne/Desktop/Many%20Californians%20would%20skip%20COVID-19%20vaccine%20today%20Survey%20-%20Los%20Angeles%20Times.html

19.8.2020
Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zu einer künftigen Impfung gegen COVID-19

Link

31.3.2020
Die wichtigsten Impfstrategien gegen Corona.

WDR Quarks 03:34 Min.. UT. Verfügbar bis 31.03.2025.
Die WHO führt derzeit 44 verschiedene Impfstoffe gegen Corona auf, an denen weltweit geforscht wird. Dabei wirken nicht alle diese Impfstoffe gleich: Die Wissenschaftler setzen auf ganz unterschiedliche Strategien. Quarks stellt die wichtigsten vor. ...
WDR unter: Link


27.6.2019
Impfen als Pflicht? Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Kaum eine Neuerung in der Medizingeschichte hat in einem solchen Maße zur Verringerung der Kindersterblichkeit und zur Gesundheit von Erwachsenen beigetragen wie die Entwicklung von Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten und deren systematische, wissenschaftlich begleitete („evidenz-basierte“) Implementierung in die Gesundheitsversorgung. Vor allem gegen viele von Viren verursachte, bis heute nur symptomatisch therapierbare Infektionskrankheiten sind – von der Vermeidung des Kontakts zu Infektionsquellen abgesehen – Impfungen die wichtigste Maßnahme, um schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen. ... Link


Die Einteilung der Impfgruppen in British Columbia, Kanada. Link

Quelle: Deutschlandradio, Süddeutsche, FAZ und diverse Andere