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BAGSO - Stellungnahme mit Minimalforderungen für soziale Teilhabe in Pflegeheimen in Coronazeiten

10.12.2020

BAGSO formuliert Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Kontakte. Das gilt ungeachtet der Gefahren, die eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus gerade für sie bedeutet.

In der Stellungnahme „Soziale Teilhabe von Menschen in Alten-und Pflegeheimen auch unter Corona-Bedingungen sicherstellen“ richtet sich die BAGSO–Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an Politik und Verwaltung, an die Leitungen und Träger von Pflegeeinrichtungen und an die Gesellschaft.

Das Papier benennt Mindestanforderungen, die auch unter Pandemie-Bedingungen erfüllt sein müssen,und zeigt Rahmenbedingungen auf, wie dies gelingen kann. Grundsätzlich haben Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, der Stellungnahme zufolge ein Recht darauf, täglich Besuch zu empfangen und auch untereinander Kontakt zu pflegen. Politik und Verwaltung sind aufgerufen, den Einrichtungen alle erforderlichen Hilfen bereitzustellen, um dies zu ermöglichen.

Dazu zählen zum Beispiel die Beschaffung von Schutzmaterial wie FFP2-Masken und Tests ebenso wie die Abordnung von unterstützendem Personal. Neue Regelungen müssen mit angemessenem zeitlichen Vorlauf in Kraft treten sowie mit verständlichen Informationen zur Umsetzung verbunden sein.

Die BAGSO fordert zudem, dass die Bundesländer Ombudsstellen einrichten, die im Konfliktfall niedrigschwellig Hilfe anbieten. Grundlage für die Stellungnahme bilden ein im Auftrag der BAGSO erstattetes Rechtsgutachtens sowie die Ergebnisse einer Fachtagung, an der neben Vertreterinnen und Vertreter von Seniorenorganisationen auch Einrichtungsleitungen sowie Verant-wortliche von Trägerorganisationen und des öffentlichen Gesundheitsdiensts teilnahmen.

Zur Stellungnahme: Link

Quelle: BAGSO