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Amtsrichter in Weimar: Corona-Verordnung verfassungswidrig + materiellrechtlich zu beanstanden

Foto: H.S.

21.01.2021

Ein Amtsrichter in Weimar hat am 21.1.2021 einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hatte, indem er mit mindestens sieben anderen Beteiligten aus insgesamt acht Haushalten seinen Geburtstag feierte, sechs Gäste zuviel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt vernichtend aus: Die Corona-Verordnung sei verfassungswidrig und materiellrechtlich zu beanstanden. Link.

Zum ersten mal hat sich ein Richter mit den medizinischen Fakten, den wirtschaftlichen Folgen und den Auswirkungen der konkreten Corona-Politik auseinandergesetzt. Link

Quelle: news.de