Diskriminierung melden
Suchen:

Für immer Ausnahmezustand ? ????

16.03.2021 - von Norman Paech, 14. März 2021

Erwünschte und unerwünschte Ängste im Corona-Lockdown: Ignorierte Kollateralschäden und Gründe der Akzeptanz für die "epidemische Lage von nationaler Tragweite"

Der unendliche Ausnahmezustand von Norman Paech, Teil 1
Spätestens bis zum 31. März 2021 muss der Deutsche Bundestag wieder zusammentreten, um darüber zu beraten und zu entscheiden, ob immer noch eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" besteht. Dann läuft die Ermächtigungsgrundlage für die bisherigen Schutzmaßnahmen aus, die der erst im November 2020 hinzugefügte § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in 17 Punkten aufführt. Das Gesetz gibt nur eine schmale Hilfestellung zu Bestimmung der "Lage". Sie liegt nach § 5 IfSG dann vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten BRD besteht".

Folgt man dem § 28a IfSG weiter in seine eng gedruckten Absätze, so knüpft er diese "Gefahr" an den Schwellenwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, den sogenannten Inzidenzwert, der es zum Morgen- und Abendgebet jeder Radiosendung gebracht hat. Liegt dieser Wert über 50, so können "umfassende Schutzmaßnahmen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen" verfügt werden. Sinkt er, bleibt aber über 35, so können immer noch "breitangelegte Schutzmaßnahmen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen", ergriffen werden.

Für die Bevölkerung macht das keinen Unterschied: Der Lockdown wird einfach verlängert. ...

Weiterlesen bei Telepolis unter: Link

Quelle: Telepolis, 14.3.2021