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20.03.2021 - von Kanzlei Bögelein und Axmann
Der Kabarettist Helmut Schleich klagt mit Anwälten gegen die Pflicht im Einzelhandel FFP2-Masken tragen zu müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt den Eilantrag mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung ab.
Siehe Kanzlei Bögelein und Axmann unter: Link sowie unter: Link
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