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Corona-Impfung ist Bedingung für Abschluß einer Risikolebensversicherung

Foto: H.S.

24.03.2021 - von Oliver Märtens, Cosmos Direkt - Versicherung

Stellt die Assekuranz für den Abschluss einer Risikolebensversicherungspolice in Corona-Zeiten spezielle Vorbedingungen, und wenn ja, welche? Ist der Tod nach einer Impfung ein Ausschlusskriterium für die Auszahlung einer bestehenden Risikolebensversicherung? Lesen Sie dazu die folgende Korrespondenz mit der Cosmos-Versicherung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde interessieren, inwieweit ich nach einer Impfung gegen Covid-19 erneut eine Risiko-Lebensversicherung abschließen könnte, bzw. ob die Auszahlung meiner bestehenden Risiko-LV an die begünstigte Person beeinträchtigt wäre, für den Fall, dass ich nach einer Covid-19-Impfung versterben würde.

Danke vorab für Ihre Antwort!

BG Oliver Märtens"

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Von: CosmosDirekt Leistungsservice

Sehr geehrter Herr Märtens,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst einmal möchten wir Ihnen bestätigen, dass Impfungen mit eventuell eintretenden Impffolgen - egal welcher Art - in unseren Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Würden Sie nunmehr in Folge einer Impfung versterben, wäre dies in Ihrem bestehenden Vertrag mitversichert.

Interessieren Sie sich für einen Neuabschluss, sind damit gewisse Voraussetzungen verbunden:

1. Sie sollten bereits beide Impfdosen erhalten haben.
2. Seit der letzten Impfung sollten bereits 2 Wochen verstrichen sein und
3. es sollten keine weiteren Nebenwirkungen mehr vorhanden sein.

Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns einfach an: xxx
Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.

Mit den besten Grüßen
i.A. (...)

CosmosDirekt
Leistung Risikoprüfungsmanagement - Leben
66101 Saarbrücken


Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Quelle: Oliver Märtens