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26.03.2021 - von RDN
Das Sozialgericht Karlsruhe hält den von der Bundesregierung geplanten Corona-Zuschuss für verfassungswidrig und zu gering. Geplant war, dass Empfänger von Grundsicherung 150 Euro erhalten sollen. Das Gericht hält jedoch eine Erhöhung des Regelsatzes in den Pandemiemonaten für nötig. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.
Redaktionsnetzwerk Deutschland, 26.3.2021 unter: Link
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