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25.01.2024 - von Julia Petronis
Nur weil ein Unternehmen bei der Suche nach Verstärkung in einer Stellenanzeige sein Team als „jung und dynamisch“ beschreibt, stellt das noch keine Diskriminierung des Alters dar, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Eine Stellenanzeige müsse immer im Gesamtzusammenhang bewertet und dabei auf das Verständnis des Durchschnittslesers abgestellt werden. So könne dieser erkennen, dass mit solchen Aussagen der Arbeitsplatz beworben wird und nicht Personen wegen ihres Alters diskriminiert werden sollen.
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Julia Petronis für onlinehändlernews unter: Link
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